VOR DEM AUSLAUFEN
am 02.02.2006 von http://www.lawblog.de
Aus einem Fristverlängerungsantrag Münchner Rechtsanwälte:
Der bei den Prozessbevollmächtigten der Klägerin allein mit dieser Angelegenheit befasste Rechtsanwalt sieht sich infolge anderweitiger starker Arbeitsüberlastung außer Stande, den Stellungnahmeschriftsatz noch fristgerecht fertig zu stellen, zumal dieser entsprechend guter anwaltlicher Gepflogenheit …
Bewährungsstrafe für Münchner Anwalt
LawBlog / Das Amtsgericht München hat heute einen Rechtsanwalt zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Jurist soll rund 7.000 € Mandantengelder unterschlagen haben, heißt es in diesem Bericht. Der Anwalt habe sich erfolglos auf Arbeitsüberlast…
OLG Köln: Markennutzung bei Auslaufen eines Lizenzvertrages
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Köln (Urt. v. 02.03.2007 - Az. 6 U 190/06) hatte darüber zu entscheiden, in welcher Form ein Lizenznehmer berechtigt ist, bei Auslaufen eines Marken-Lizenzvertrages seine Kunden über den neuen Namen seines Produktes zu informieren.Der Beur…
Klärende Mitteilung
Vertretbar Weblawg / Aus einem Beschluss des hiesigen OLG: Der Senat sieht weiterhin einer klärenden Mitteilung entgegen, wer Prozessbevollmächtigter der Klägerin im Berufungsverfahren sein soll. Das passiert, wenn man den Überblick über die Vielzahl der angezettelt…
BVerwG 8 B 52.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beschwerde der Klägerin zu 1 ist unzulässig. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klageabweisung hinsichtlich der Klägerin zu 1 allein damit begründet, die Klage der Klägerin zu 1 sei unzulässig, weil es an einem berechtigten Interesse d…
Fristverlängerung bei Lohnsteuerhilfevereinen
Blickpunkt Recht & Steuern / Lehnt das Finanzamt, gestützt auf den Erlass über Steuererklärungsfristen vom 2. Januar 1997 (BStBl I 1997, 125) einen Fristverlängerungsantrag allein mit der Begründung ab, der Steuerpflichtige habe nicht Personen oder Gesellschaften i.S. des …
Achtmal ist genug
LawBlog / “In Sachen K. ./. N. wird mitgeteilt, dass es sich um den achten Fristverlängerungsantrag handelt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine weitere Fristverlängerung nicht mehr in Betracht kommt.” Kein Fall von mir, ich schwör’s.…
