Sergeji, so läuft das nicht!
BERLIN BLAWG | 9. Februar 2010 — Sergeji, such Dir bitte einen anderen “guten” Anwalt. Danke. hallo Hr RA ich hatte ihnen letztens doch diese e.mail m…
In einem Kommentar zu einem Beitrag bei DPMS INFO über Horst Mahlers aktuelle Verurteilung zu sechs Jahren Gefängnis wirft Jürgen Schmelzer die Frage auf, ob man böse Menschen nicht verfluchen statt bestrafen könnte. Er selbst glaubt zwar nicht an den Erfolg, macht aber bei dem Experiment mit.
“Ich bin in keiner Weise abergläubig, trotzdem behaupten einige, ich habe spiritruelle Fähigkeiten. Für mich gibt es im Leben Logo und Realität, nachvollziehbare Fakten. Trotzdem aber vieleicht gerade deswegen, habe ich mich für ein, nach meiner Ansicht, paranoiden Experiment überreden lassen. 490 Unmenschen in Gruppen von 70 Kreaturen-Unwerten Lebens, werden nach der Größenordnung ihrer verbrecherischer Schuld, von 7 Wächtern der göttlichen Gerechtigkeit, mit einem Fluch-Bann nach Moses belegt. Die angeblichen Folgen werden von Psi-Forschern noch Ablauf von 7 Jahren ausgewertet. Ich persönlich bin überzeugt , diese Untermenschen werden ihr Teufelsspiel auch nach den Ablauf dieser 7 Jahre, weiter betreiben. Forscher der Parapsychologie sehen allerdings gänzlich andere Ergebnisse, doch ich glaube auch nicht an paragnostische Fähigkeiten, somit sage ich, abwarten und Tee trinken, die Zeit wird beweisen, das ich die Sache richtig beurteile. Wem es interessiert, der kann nach den Nachweis seiner begründeten Interesse in diese experimentielle Versuchsreihe einsteigen. Ein Richter hat mir gesagt; Menschen verfluchen sei nicht strafbar, trotz aller Grotesken, die dieses Experiment beinhaltet, bitte ich nur den Dreck der Menschheit für dieses Experiment zu benennen, denn Glauben ist nicht Wissen, schüttet Gott wirklich die Dose der Pandorra über die Verfluchten, so sollte in Staaten in denen die Todesstrafe, wie z.B. in Amerika oder so, praktiziert wird auf die Verbrechen des zu verfluchenden Täters stehen.”
Wenn wir demnächst Stellenangebote vom Bundesjustizministerium lesen, in denen staatlich geprüfte Verfluchern gesucht werden, wissen wir, das Verfluchen wirkt.
Wäre eine enorme Entlastung für die Strafvollzug…
Schlagworte: … » Vollständiger ArtikelErschienen 15. März 2010 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
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Die Pressestelle beim Bundesgerichtshof (BGH) gibt in ihrer Pressemitteilung Nr. 164/2009 bekannt, dass die Verurteilung Horst Mahlers wegen Volksverhetzung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren durch das Landgericht (LG) München II vom 25. Februar 2009 – AZ: 2 Kls 11 Js 42142/07 – rechtmäßig war. Die Revision Mahlers gegen das Urteil wurde [...]
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