Von wegen versteigert …

Ende letzten Jahres ging das Thema „Kanzlei verkauft Abmahnforderungen“ durchs Netz: . http://conlegi.de/?p=3051. Inzwischen macht das Inkassounternehmen Debcon GmbH Forderungen aus Abmahnungen der Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) geltend. Wie zu erwarten heißt es jetzt, Debcon habe die Forderungen gekauft. Tatsächlich spricht die Gestaltung der Debcon-Schreiben allerdings dagegen. Man bezieht sich ausdrücklich auf die zuvor von U+C vertretene Gläubigerin, so daß ein Gläubigerwechsel gerade nicht stattgefunden hat, sondern lediglich die Bearbeitung von der Anwaltskanzlei auf das Inkassounternehmen überging. Soweit es sich um bestrittene Forderungen handelt, ist dieser Wechsel auf den ersten Blick sinnfrei: Inkassounternehmen dürfen zwar bis zum gerichtlichen Mahnverfahren tätig werden, wenn dagegen aber Widerspruch erhoben wird (was bei bestrittenen Forderungen der Regelfall sein dürfte), geht die Sache wieder zum Anwalt. Auf den zweiten Blick entpuppt sich aber der versteckte Charme dieses Vorgehens: da das Inkassounternehmen nicht an anwaltliches Berufsrecht gebunden ist, schreibt es auch die anwaltlich vertretenen Abgemahnten direkt an. Einem Anwalt wäre das aufgrund des Umgehungsverbots untersagt. Durch die überraschende direkte Post wird ein gewisser Teil der Abgemahnten verunsichert sein und selbst reagieren, statt sich an den eigenen Anwalt zu wenden. Andere werden aus Angst vor einem Schufa-Eintrag zahlen oder zumindest verhandeln. Der entsprechende Hinweis im Inkassoschreiben ist rechtlich unangreifbar formuliert, kann aber bei juristischen Laien den Eindruck erwecken, daß bei Nichtzahlung eingetragen wird, da die Einschränkung „Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen“ oft nicht verstanden oder einfach überlesen wird. Einen unangenehmen Beigeschmack hat die zweite Seite des hier vorliegenden Standardschreibens: in dieser „Zahlungsvereinbarung“ werden als angebliche Vorteile u.a. „keine gerichtlichen Schritte“ und „keine Meldung an die Schufa-Holding“ genannt. Weiter wird im Kleingedruckten unzutreffend behauptet, man habe auf das Abmahnschreiben von U+C nicht reagiert und so beim Leser ein tatsächlich nicht bestehender Handlungsdruck aufgebaut. Tatsächlich kann die Schufa-Meldung wegen einer bestrittenen Forderung nämlich einen einklagbaren Anspruch auf Widerruf der Schufa-Meldung sowie Schadensersatzansprüche auslösen. Angesichts des Debcon-Schreibens sollte – um einen …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Anwalt , Inkasso , Abmahnung , It-recht , Filesharing , Schadensersatz , Forderungen , Schufa , Forderungsmanagement , RA Dedden , U+c , Urmann , Debcon

Erschienen 1. Februar 2012 auf http://conlegi.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Schreiben der Debcon GmbH in Filesharing-Angelegenheiten

Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH | 2. Februar 2012 — Anscheinend war die Versteigerung der Filesharing-Fälle, die bisher von der Kanzlei U+C aus Regensburg betreut wurden erfolgrei…

Debcon GmbH treibt Filesharing-Forderungen ein / Androhung von SCHUFA-Eintrag / Was ist zu beachten?

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 1. Februar 2012 — Die Kanzlei Urmann + Collegen hatte Rechtsanwaltsgebühren aus Filesharing-Abmahnungen im Wert von ca. 90 Mio. EUR versteigert…

Die Debcon GmbH, die Rechtsanwälte U+C und die Inkassobriefe

kLAWtext | 1. Februar 2012 — Die Debcon GmbH macht derzeit in zahlreichen Briefen (vermeintliche) Filesharer darauf aufmerksam, dass sie "bislang auf die berec…

Debcon – Organisationsversagen oder Absicht?

Conle§i | 22. Februar 2012 — Wie bereits berichtet, hat sich nach dem angeblichen Forderungsverkauf durch die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen das Inkassoun…

Filesharing – Debcon Inkasso Nerverei

PaLAWa | 1. Februar 2012 — Ob es nun eine Folge des Versteigerungsmodells der U+C Rechtsanwaltsgesellschaft ist oder nicht, man weiss es nicht. Jedenfal…

Unseriöses Filesharing-Inkasso

Internet-Law | 2. Februar 2012 — Vor einiger Zeit hatte ich darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Urmann und Collegen für ihre Mandanten Forderungen aus F…

Debcon GmbH macht Forderungen der Rechtsanwälte U+C (Urmann und Collegen) geltend!

Kanzlei Dr. Schenk | 31. Januar 2012 — Millionen Euro zur Versteigerung angeboten. Hierbei soll es sich um ca. 70 tausend Abmahnungen aus den Jahren 2010 und 2011 handel…

Filesharing: DEBCON GmbH verschickt massenhaft Mahnungen für Forderungen aus Urmann & Collegen (U+C)-Filesharingabmahnungen pe…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 2. Februar 2012 — Das Inkassounternehmen DEBCON GmbH verschickt derzeit massenhaft Mahnschreiben, welche Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen der…

Mahnungen der Firma Debcon aus Witten

Breuning & Winkler Rechtsanwälte | 26. Januar 2012 — Im Dezember hatte ich von der Versteigerung von Forderungen durch die Urmann + Collegen berichtet. In diesem Zusammenhang hatte…

Mahnungen der Firma Debcon aus Witten

Breuning & Winkler Rechtsanwälte | 26. Januar 2012 — Im Dezember hatte ich von der Versteigerung von Forderungen durch die Urmann + Collegen berichtet. In diesem Zusammenhang hatte…