Von verbotenen Radarwarngeräten und Frauenzeitschriften
am 31.01.2006 von http://www.strafblog.de
Seit ich blogge, schaue ich ab und zu in Zeitschriften und Magazine, die ich bis dato gar nicht beachtet hatte. Könnte ja was Interessantes drinstehen, was sich auch für ein Strafrechtsblog eignet. Auf dem Flug von Palma nach Düsseldorf sind mir neben der Autobild, die ich normalerweise auch nicht lese, 2 Frauenzeitschriften in die Hände gefallen, die beim Einstieg auslagen. Alle anderen Druckwerke waren vergriffen. Das hat man davon, wenn man als einer der Letzten in den Flieger steigt.
In Frau im Spiegel ist es mir trotz Zurückstellung aller Vorurteile nicht gelungen, einen wirklich lesenswerten Beitrag zu entdecken. Und vor allem auch nichts, worauf ich inhaltlich in einem Blogbeitrag eingehen könnte. Jedenfalls nicht, ohne viel Fantasie walten zu lassen. Das ist natürlich eine rein subjektive Wahrnehmung. Besser gefiel mir da schon die Bild der Frau. Da standen brauchbare Kochrezepte drin und einige Tipps von Psychologen, wie man einen Seitensprung verarbeiten kann, ohne seine Beziehung direkt zu schreddern. Find´ ich gut.
Die Autobild hat dann aber einen Beitrag enthalten, der sich für´s Bloggen echt lohnt. Da haben die Redakteure nämlich in Holland Radarwarner für Navisysteme getestet, weil deren Benutzung in Deutschland verboten sind. Die sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Dinger sich nicht lohnen und es besser ist, sich an die Geschwindigkeitsregeln zu halten. Das imponiert mir. Außerdem meldet sich noch ein Kollege zu Wort, der darauf hinweist, das sich das Verbot aus § 23 Abs. 1b StVO ergibt, was ich im Flugzeug nicht überprüfen konnte, aber unbesehen glaube. Verboten ist auch das betriebsbereite Mitführen von Softwareprogrammen für Navigationssysteme, die die Standorte von mobilen oder stationären Radarfallen anzeigen. Der Kollege Dr. Rocke, der von Autobild als Experte zitiert wird, weist auch darauf hin, dass die CDs mit der verbotenen Software von der Polizei zerstört werden darf, wenn sie gefunden wird. Gleiches gelte auch für elektronische Radarwarner. Ob auch die Navigationssysteme selbst zerstört werden dürfen, sei unklar. Mir jedenfalls graust vor solcher Zerstörungswut. Ich werde morgen mal meinen Kollegen Oliver Maier fragen, ob die das tatsächlich dürfen, so alles kaputt machen und so. Der Kollege hat nämlich im Gegensatz zu mir richtig Ahnung von Straßenverkehrsrecht. Immerhin hat der da auch einen Fachanwaltslehrgang mitgemacht. Ich hingegen bin nur Strafrechtler und weiß so was allenfalls vom Grundsätzlichen her, aber nicht so konkret.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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