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Von Totenköpfen und zerknirschten Geständnissen

am 31.10.2006 von http://www.strafblog.de

Ich habe bislang darauf verzichtet, im STRAFBLOG über die makabren Fotos, welche Bundeswehrsoldaten in Afghanistan mit menschlichen Totenschädeln und Skelettteilen zeigen, zu berichten, weil ich mir erst einmal eine eigene Meinung hierzu bilden wollte. Strafrechtlich halte ich den Fall ohnehin für eher unbedeutend, allenfalls kommt eine Störung der Totenruhe in Betracht und die ist in Anbetracht der konkreten Umstände sogar fraglich. § 168 Abs. 1 StGB setzt nämlich voraus, das der Körper oder Körperteile eines verstorbenen Menschen aus dem Gewahrsam des Berechtigten weggenommen oder das daran beschimpfender Unfug verübt wird. Soweit die Skelettteile nach Presseberichten in einer Kiesgrube gefunden worden sein sollen, stellt sich schon die Frage des Gewahrsamsbruches. Ob die Fertigung der Fotos oder das Posieren mit den Schädeln und Knochen beschimpfenden Unfug darstellt, ist ebenfalls diskussionswürdig. Im übrigen setzt der Tatbestand nach wohl herrschender Meinung voraus, dass der Körper noch in seiner Gesamtheit als Leiche anzusehen und seine Individualität erkennbar ist. Hierüber kann man, worauf auch der ehemalige Bundeswehrgeneral Hermann Hagena laut SPIEGEL-ONLINE hinweist, bei skelettierten Körperteilen zumindest streiten.

Geschmacklos ist das Geschehen sicherlich. Und in Anbetracht der aufgerüttelten Emotionen zwischen Muslimen und Ungläubigen ist es sicher dazu angetan, bei Bekanntwerden neue Unruhen zu schüren. Allerdings leistet hier die Presse, insbesondere BILD, den entscheidenden Beitrag, indem aus Gründen der Auflagensteigerung in sensationsmacherischer Weise mit diesem Thema getitelt wird. Ob den beteiligten Soldaten tatsächlich eine schwere Schuld angelastet werden kann, wage ich zu bezweifeln. Geschmacklosgkeiten prägen unsere Gesellschaft auch und gerade in Friedenszeiten. Unter dem Druck eines Militäreinsatzes, bei dem das eigene Leben tagtäglich auf dem Spiel steht, sucht der Mensch erst recht Ventile. Das Posieren mit einem zufällig gefundenen Totenschädel, das vermutlich ohne längere Reflektion erfolgte und dann einen gewissen Nachmachereffekt ausgelöst hat, halte ich nicht für derart gravierend, dass es die jetzige Pressehysterie rechtfertigt. Da hat es schon eine ganz andere Qualität, wenn der Druck am lebenden Objekt abgelassen wird, wie wir dies beispielsweise bei Übergriffen der Besatzungstruppen im Irak immer wieder hören müssen.

Bei allem Respekt vor der Würde der Toten: Es gibt Schlimmeres als das, was da passiert ist, finde ich. Und deshalb sollten die Reaktionen auch angemessen bleiben. Und die Vorgesetzten der beteiligten Soldaten sollten sich die Frage stellen, ob sie ihre Leute im Vorhinein hinreichend für solche Situationen sensiblisiert haben. Im Nachhinein laute Empörung zu zeigen, ist eine allzu leichte Nummer ...

Autor: RA Rainer Pohlen

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