Von sich selbst überzuckert - Selbstüberschätzung erleichtert die Rechtsfindung

Ein so hohes Maß an platter Arroganz ist kaum zu überbieten. Ich hatte die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt, weil in dem zu entscheidenen Fall eine Rechtsfrage eine Rolle spielt, die zur Zeit in Deutschland, unter Politikern, auf ministerieller Ebene, unter verschiedenen Obverlandesgerichten bis hin zum Präsidenten des Bundesgerichtshofes heiß und äußerst kontrovers diskutiert wird. Die Beschwerdekammer des zuständigen ländlichen Landgerichtes hat dann aber ein schlagendes Argument, warum nun doch kein Fall der notwendigen Verteidigung wegen der Schwierigkeit der Rechtslage vorliegt: Die Ausführungen des Amtsgerichts zu dem vom Angeklagten monierten Verstoß gegen den Richtervorbehalt entsprechen der ständigen Rechtsprechung der Kammer. Ah ja! Was wir sagen stimmt! Was interessiert uns da, dass andere, andere Gerichte, insbes…

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Themen: Job , Kammer

Erschienen 14. Mai 2010 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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