Zeugenpflichten: Versteckte Klausel im Koalitionsvertrag - neue Zeugenpflichten
beck-blog | 25. Oktober 2009 — Im Koalitionsvertrag steht an etwas versteckter Stelle folgendes: Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei Wir werden …
Es löst jedes Mal Verwunderung aus, wenn ich folgendes zum richtigen Verhalten gegenüber der Polizei sage: Kein Zeuge ist verpflichtet, bei einem Polizeibeamten eine Aussage zu machen. Er muss nicht an an Ort und Stelle Angaben zur Sache machen. Auch nicht, wenn er nachts aus dem Bett geklingelt wird. Er kann Vorladungen ignorieren. Und er kann, wenn er denn möchte, bei ihm klingelnden Polizisten die Tür vor der Nase zuschlagen.
Nur eines darf ein Zeuge der Polizei nicht verweigern, aber das ist nun wirklich nicht viel: seine Personalien. Tut er es nicht, ist das aber nur eine Ordnungswidrigkeit.
Dass Polizeibeamte gegenüber Zeugen praktisch keinerlei Rechte haben, ist weitgehend unbekannt. Insbesondere auch unter Polizeibeamten. Ich führe in schöner Regelmäßigkeit diese Diskussionen, gerade mit Kripo-Kommissaren. Während ihre Kollegen beim Verkehrsdienst sich natürlich nicht wundern, wenn sie von schriftlich vorgeladenen Zeugen von Verkehrsunfällen nichts hören, muss es aus Sicht der Kriminaler immer schnell schnell gehen.
Da wird zum Beispiel bei der Hausdurchsuchung in einer Firma das Personal informiert, jeder Mitarbeiter der Abteilung werde gleich im Zimmer des Chefs vernommen. Und dabei wird alles getan, um den Eindruck zu erwecken, dass man sich als Zeuge dem nicht entziehen kann. Die Strategie ist klar: Wenn ein Zeuge vor Ort nicht aussagt, hat er Zeit zum Überlegen, Wikipedia und/oder einen Anwalt zu konsultieren. Dann wird das nichts mehr mit der erhofften Direktbelastung der Chefetage.
So gibt es tatsächlich auch genug Kripobeamte, die selbst gegenüber einem Anwalt empört darauf hinweisen, sie seien von der Kripo, der Zeuge sei ein Zeuge und deshalb müsse er jetzt aussagen. Die den Anwalt also für dumm verkaufen wollen. Oder, sicher die seltenere Variante, eben selbst dumm sind.
Ich frage immer zurück, wo das denn alles in der Strafprozessordnung stehe. Das stehe schon drin, heißt es dann. Und auf den Einwand, es stehe eben gerade nicht drin, kommt dann mit Sicherheit die Bemerkung, das könne schon sein, immerhin hätte ich ja Jura studiert.
Aber auf jeden Fall sei das, was wir Anwälte da abziehen, “Behinderung der Justiz”, “Strafvereiteilung” oder “Begünstigung”. Eine Kommissarin sprach sogar mal von “unterlassener Hilfeleistung gegenüber dem Staat”. Wie auch immer, keine Erklärung ist – bei unseriös arbeitenden Polizisten – zu schrottig, um Zeugen über ihre Rechte in die Irre zu führen und ihnen den Mund zu öffnen.
Niemand muss mit der Polizei sprechen – dieses bislang weitgehend unbekannte, dennoch aber eherne Prinzip gerät nun ins Wanken. Im Koalitionsvertrag findet sich zwischen den Änderungen im Wiederaufnahmerecht und der Reform des Transsexuellenrechts, also ziemlich weit hinten, folgender Satz:
Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem…
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. Oktober 2009 auf http://www.lawblog.de.
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