Von Mietnomaden und den TV-Helfern

Der Begriff des Mietnomaden erfreut sich derzeit einer gewissen Beliebtheit. Auch der Gesetzgeber hat dieses erkannt und plant Gestezesänderungen, die dem Vermieter den Rauswurf des unliebsamen Mieters vereinfachen sollen (zu den neuen Regelungen siehe etwa den Beitrag hier).

Es erscheint mir ausgesprochen zweifelhaft, ob die beabsichtigten Änderungen Vermietern nennenswert helfen werden. Der „große Wurf“ sind sie jedenfalls nicht. Es ist aber auch schwierig, den Vermietern mehr Möglichkeiten gegen „böse Mieter“ zu geben, ohne damit auch die Rechte der anderen (und damit weit überwiegenden Zahl der) Mieter nachhaltig zu verkürzen.

Auch das Privatfernsehen läßt es sich aktuell nicht nehmen, auf den Zug der allgemeinen Empörung und Schaulust aufzuspringen und den geplagten Vermietern über die Schulter zu schauen. Dort wird den bösen Mietern dann mit allerhand Aufwand nachgegangen. So wird etwa ein Detektiv beauftragt, welcher dann trickreich eine Einwohnermeldeamtsanfrage in die Wege leitet, um den neuen Wohnort der „verschwundenen“ Mieter zu ermitteln.

Da ist man baff. Zur EInholung einer Auskunft des Einwohnermeldeamtes bedarf es natürlich dringend eines Detektivs…

Oder es wird ein Anwalt beaufragt, welcher dann verkündet, daß der Mieter den Schaden zwar ersetzen muß, man einem nackten Mann aber nicht in die Tasche greifen kann. Auch diese Erkenntnis wird jeden Zuschauer überraschen…

Fakt ist, daß die Vermieter in den Fällen, in denen sie mit den klassisch…

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Themen: Schäden , Allg. Zivilrecht

Erschienen 12. Juli 2011 auf http://kanzleiundrecht.wordpress.com.

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