Von Menschen und Möpsen
Ein Paar hatte während des Zusammenlebens einen Hund erworben. Der Kaufpreis betrug 950 Euro.
Als sich beide trennten, vereinbarten sie, dass der Hund unter der Woche beim Mann bleiben sollte. Am Wochenende nahm die Frau ihn zu
sich. Das ging auch eine Weile gut.
Anfang dieses Jahres gab aber die ehemalige Lebensgefährtin den Hund nicht an ihren früheren Freund zurück. Zum einen gehöre der Hund
eigentlich ihr, da er ihr geschenkt worden sei. Zum anderen habe ihr ehemaliger Partner stets Vorwürfe erhoben, dass es dem Hund bei
ihr so schlecht ginge. Sie befürchte daher auch, dass sie den Hund irgendwann nicht mehr bekomme.
Der Hund müsse bei ihm sein, war die Meinung des ehemaligen Freundes. Schließlich könne seine frühere Freundin wegen ihrer
Berufstätigkeit unter der Woche den Hund gar nicht betreuen. Der neue Partner seiner Freundin habe auch einen eigenen Hund, mit dem
sich sein Hund teilweise nicht vertrage. Auch in dem Anwesen seiner früheren Freundin gebe es einen Hund, mit dem seiner Streit habe.
Außerdem komme sie mit dem Hund auch nicht zurecht, er bekomme Billigfutter. Er werde auch immer mal wieder weggesperrt und sei auch
oft krank geworden. Er habe ihn ihr nie geschenkt.
Das stimme alles überhaupt nicht, so die frühere Freundin. Es gebe keine Auseinandersetzung mit anderen Hunden. Sie sei auch immer
mit dem Hund zurande gekommen. Er würde auch nicht mit Billigfutter abgespeist. Allerdings habe ihr ehemaliger Lebensgefährte immer
mal wieder den Hund krank zurückgegeben.
Schließlich erhob der Mann Klage vor dem München. Er beantragte, die Frau zu verpflichten, den Hund unter der Woche wieder ihm zu
übergeben.
Die zuständige Richterin versuchte, diese verfah…
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