Spitzenrunde macht Weg frei für Jobcenter-Neuordnung
Reuters | 24. März 2010 — Berlin (Reuters) - Eine Spitzenrunde aus Vertretern der schwarz-gelben Regierungskoalition sowie der SPD hat den Weg frei gemac…
Berlin (Reuters) - Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat am Montag einen ersten Gesetzentwurf zur Aufspaltung der 346 Hartz-IV-Jobcenter vorgelegt, die bisher gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagenturen betrieben werden.
Die von der SPD vorgeschlagene Lösung einer Grundgesetzänderung verwarf die CDU-Politikerin damit endgültig. Zudem will von der Leyen den Bestand der 69 Optionskommunen, die Hartz-IV-Bezieher alleine betreuen, über 2010 hinaus sichern. Allerdings sollen - anders als von Teilen der Koalition gefordert - auch keine neuen Optionskommunen hinzukommen.
Trotz der Aufspaltung in wieder zwei Behörden soll sich für Langzeitarbeitslose wenig ändern. Sie müssten "nur einen einzigen Antrag stellen", sagte von der Leyen. Sie bekämen zwar zwei Bescheide, die aber in einem Umschlag verschickt würden, wenn Kommunen und Agentur auf freiwilliger Basis kooperierten.
ÜBERGANGSZUSCHLAG BEIM ARBEITSLOSENGELD ALS PAUSCHALE
Bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Organisationsreform verzichtet die Ministerin weitgehend auf Änderungen beim Leistungs- und Sanktionsrecht. Allerdings soll der Zuschlag, den Bezieher von Arbeitslosengeld I beim Abrutschen in Hartz IV für zwei Jahre bekommen, ab 2012 auf eine Pauschale von 150 Euro im ersten und von 75 Euro im zweiten Jahr umgestellt werden. Bisher berechnet sich dieser Zuschlag nach der Differenz zwischen Arbeitslosengeld I und II, ist aber auf 160 Euro und 80 Euro begrenzt. Im Gesetzentwurf erwartet das Ministerium durch die Neuregelung Mehrkosten für den Bund.
Zudem sieht der Gesetzentwurf eine Klarstellung beim Sanktionsrecht vor, wonach Hartz-IV-Beziehern künftig das Arbeitslosengeld II auch dann gekürzt werden kann, wenn sie eine "zumutbare Maßnahme" nicht antreten. Der Wortlaut des Gesetzes habe bisher nur bei Abbruch einer Maßnahme Sanktionen erlaubt. Eine Sanktionsverschärfung sieht das Ministerium darin nicht, da Sanktionen bei Nichtantritt einer zumutbaren Arbeit auch bisher schon möglich gewesen und auch verhängt worden seien.
In Kraft treten soll die Organisationsreform zum 1. Januar 2011. Dazu ist im Bundesrat die Zustimmung der von Union und FDP regierten Länder erforderlich. Deren Stellungnahme stand am Montag noch aus. Sie hatten unter anderem gefordert, die Zahl der Optionskommunen einmalig zu erhöhen.
Erschienen 25. Januar 2010 bei http://www.reuters.com.
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