Von wegen Klatsche

„Karlsruhe kippt massenhafte Datenspeicherung.“ So lautete die erste Tickermeldung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung. Die FDP-Fraktion nannte den Richterspruch kurz darauf einen „epochalen Sieg für die Grundrechte“. Grünen-Chefin Claudia Roth sprach von einer „richtigen Klatsche für den Gesetzgeber“, Ähnliches sah die Linke: „Knock-out für die uferlosen Überwachungsträume“. Epochal, Klatsche, Knock-out? Mitnichten. Als dramatischer Sieg an der Bürgerrechtsfront wirkt die Entscheidung nur auf den ersten Blick. Bei genauerem Hinsehen ist das Gegenteil richtig. Karlsruhe hat den Weg frei gemacht für eine verfassungskonforme Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Im zweiten Anlauf kann der Gesetzgeber die …

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Themen: Gesetzgebung , Urteil , Bundesverfassungsgericht , Merkur

Erschienen 5. März 2010 auf http://log.handakte.de/.

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::merkur.de (Rheinischer Merkur): 2010_09.leiter_karlsruhe::

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