Von Karlsruhe nach Oldenburg

Die fortlaufende Überwachung der Fahrbahnen mit Videoaufnahmen zur Feststellung von Verkehrsverstößen wegen Abstandunterschreitungen oder Geschwindigkeitsverstößen ist unzulässig. Eine solche Dauervideoüberwachung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I i. V. mit 1 I GG dar (s. BVerfG, NJW 2009, 3293 m. Bespr. v. Bull, NJW 2009, 3279). Daraus gewonnene Messdaten können deshalb nicht als Beweismittel dienen.

Das entschied jetzt der Senat für Bußgeldsachen des OLG Oldenburg. Der Landkreis Osnabrück hatte gegen einen Autofahrer einen Bußgeldbescheid erlassen. Dem Autofahrer war vorgeworfen worden, auf der Autobahn A1 den erforderlichen Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Das Messergebnis beruhte auf einer Dauervideoüberwachung. Gegen den Bußgeldbescheid hatte der Betroffene Einspruch eingelegt. Das AG Osnabrück sprach den Betroffenen auf den Einspruch hin frei. Es berief sich auf eine Entsc…

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Themen: Senat , Olg Oldenburg , Njw , Karlsruhe , Messung , Ballmann

Erschienen 9. Dezember 2009 auf http://richter-ballmann.info.

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