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Von hier nach da: Virtuelle Inhalte werden verkehrsfähig

am 05.05.2008 von RechtReal

Erneut ein Bericht zur Transportabilität von Avataren auf Technology Review. Abstract gibts bei Heise - ich erspars mir daher. Mit solchen Interoperabilitäten/Interkonnektivität steigt die Chance, absolute Rechte am Avatar zu erhalten. Auf diese Weise verringert sich die Abhängigkeit vom Betreiber erheblich, die Zuordnung zum Spieler wird eindeutig. Der Avatar to go ist außerdem ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur wahren Identitätschaffung im Netz und bringt dabei erneut persönlichkeitsrechtliche Fragen auf.Ähnlich starke Auswirkungen könnte die Interoperabilität im Hinblick auf Gegenstände haben: Schon früher hatte Technology Review über erste Versuche berichtet, virtuelle Gegenstände von den Gesetzen ihrer Welt zu lösen - und damit verkehrsfähig zu machen.Das Ziel ist ein 3D-Internet, das auf gemeinsamen Standards aufbaut. Obwohl es bis dahin noch zahlreiche Fragen zu lösen gibt, ist eine Grundvoraussetzung eines solchen 3D-Internet doch glasklar: Die Nutzer müssen sich frei von einer Welt zur nächsten bewegen können, ähnlich wie man dies heute zwischen Websites tut.Gemeinsame Standards könnten sicherlich den Handeln mit Gegenständen ankurbeln, wenn diese nur einmal entwickelt und plattformübergreifend verkauft werden können. Ein bei World of Warcraft gefundenes Schwert könnte bei Second Life in die Verkaufs-Vitrine gestellt werden. Stellt sich beim Avatar vornehmlich die Frage nach der Geltung von Persönlichkeitsrechten, so kristallisiert sich bei virtuellen Gegenständen zunehmend die Frage nach den Eigentumsrechten heraus - welche Rechte habe ich an meinem virtuellen Stuhl? Das Urheberrecht allein wird diese Fragen jedenfalls nicht beantworten können, …

Deutsche Literatur zum Thema Virtuelle Welten und Recht

RechtReal / Umfasst sind ausschließlich deutschsprachige Beiträge aus der Rechtswissenschaft. Die Liste wird gelegentlich aktualisiert. Sollten Beiträge fehlen, bitte ich um eine kurze Mitteilung, gern als Kommentar oder email (s. Impressum).Dasselbe gilt, fa…

Kommentierter Überblick: Virtual Law Conference 2008 / Virtual World Conference

RechtReal / Im Folgenden eine kleine Kommentierung zur Virtual Law Conference bzw. Virtual Worlds 2008. Wie gesagt, ich war nicht vor Ort sondern bediene mich an den üblichen Quellen. Der Beitrag wird ggf. fortgesetzt, sobald weitere interessante Details bekann…

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Modern: Der virtuelle Streik

arbeitsrechtblog / Warum immer gleich die Arbeit niederlegen, wenn es auch “moderner” geht? Bei IBM wurde daher kürzlich nur noch “virtuell” in Second Life gestreikt. In erster Linie wohl nur ein publikumswirksamer “Gag”. Andererseits ist IBM selbst mit ei…

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Hendrik Wieduwilt

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