Von der Vollzeitkraft zur Aushilfskraft
am 14.02.2007 von http://www.lohn-praxis.net
Angenommen, einer Ihrer Mitarbeiter geht mit 63 Jahren in den Ruhestand. Weil er nicht ganz aufhören möchte zu arbeiten und Sie seine Erfahrung weiterhin nutzen wollen, beabsichtigen Sie, ihn als Aushilfe für Ihr Unternehmen weiter zu beschäftigen. Da der „Ruheständler“ aber vor allem in den ersten Wochen vermutlich noch sehr viel zu tun haben wird, könnte es passieren, dass er die Hinzuverdienstgrenze von 350 €/Monat überschreitet und so seine Vollrente gefährdet. Zweimal im Jahr darf er das allerdings, ohne den Verlust seiner Pension fürchten zu müssen.
§ 34 Abs. 2 SGB VI regelt, dass eine solche Überschreitung in …
Änderungen in der Rentenversicherung 2006
Blickpunkt Recht & Steuern / Auch 2006 erfolgen wieder eine Reihe von Änderungen in der Rentenversicherung. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Neue Regelungen zur Frühverrentung bei Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Die Altersgrenze für den…
Änderungen in der Rentenversicherung 2006
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Arbeitsrecht: Streitpunkt private Internetnutzung
LohnPraxis-Weblog / Viele Unternehmen verbieten es ihren Mitarbeitern von vornherein vertraglich, privat im Internet zu surfen. Doch auch wenn Sie einem Arbeitnehmer die private Nutzung nicht untersagt haben, können Sie ihn dafür unter Umständen ohne Abma…
Vorsicht bei mehreren Minijobs
LohnPraxis-Weblog / Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Auch wenn Sie als Arbeitgeber nicht wissen, dass einer Ihrer Beschäftigten mehrere Minijobs hat, können Sie sich einer nachträglichen Zahlung an die Sozialversicherung nicht entziehen. Das gilt…
Rentner an Schweine verfüttert - Hat der Landwirt aus Fritzlar seine Eltern getötet?
strafblog / Die netzeitung berichtet, dass der Landwirt aus Fritzlar, der vor einigen Wochen in die Schlagzeilen geriet, weil er einen verstorbenenRentner an seine Schweine verfüttert haben soll, jetzt unter Tötungsverdacht festgenommen wurde. Allerdings soll…
