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Von der schnellen Truppe

am 18.06.2007 von http://www.ra-blog.de

Schreiben eines Mieters an den Vermieter vom 09.05.2007:

Hiermit kündige ich das Mietverhältnis zum 30.06.2007. Ich bitte, die von mir gezahlte Kaution zu diesem Termin auf …

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Vermieter pleite, Kaution weg?

JuracityBlog / Mieter müssen aufpassen, dass der Vermieter die Kaution auf einem insolvenzsicheren Konto anlegt (Anderkonto).  Geht der Vermieter nämlich pleite, ist auch die Kaution futsch, wenn das nicht passiert ist, so der Bundesgerichtshof heute. De

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Insolvenz des Vermieters: Mieter können Kaution nur bei Anlage auf gesondertem Konto herausverlangen

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Mietrecht: Abmahnung nicht unbedingt erforderlich

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Bei ordentlicher Kündigung eines Wohnraums Abmahnung des Mieters nicht erforderlich

Handakte WebLAWg / Der BGH hat nunmehr mit einer am 08.01.2008 veröffentlichten Entscheidung (Urt. v. 28.11.2007 - VIII ZR 145/07) klargestellt, dass eine von dem Vermieter ausgesprochene ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses keiner vorherigen Abmahnung bedarf

BGH: Vermieter darf Kaution über Mietende hinaus zurückhalten

ElbeBlawg / Ein Vermieter darf die Kaution eines Mieters auch noch nach dessen Auszug teilweise einbehalten, um damit ausstehende Mietnebenkosten zu verrechnen: Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhäl

Knapp

LawBlog / Dieser Vermieter mag es knapp: … kündige ich hiermit die Wohnung wegen Eigenbedarfs zum 31. August 2007. Wenn ein Vermieter ordentlich kündigt, muss er im Schreiben die Gründe nennen. Also sagen, ob die Wohnung für die kranke Großmutter be

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