Von der Klapse zu Borussia
am 08.11.2006 von strafblog
Heute morgen bin ich nach längerer Zeit mal wieder in die Rheinischen Kliniken nach Bedburg-Hau gefahren, wo ich einen nach § 126a StPO untergebrachten Mandanten besucht habe, dessen Hauptverhandlung vor dem Mönchengladbacher Landgericht nächste Woche stattfindet. Laut Gutachten war der Mann zu den jeweiligen Tatzeitpunkten schuldunfähig und deshalb ist die Sache an´s Landgericht abgegeben worden, weil eine Unterbringung gem. § 63 StGB in Betracht kommt. Der weitere Tag war dann mit Mandantenbesprechungen (eine Raubsache, eine angebliche Vergewaltigung, eine Btm-Sache, eine Steuerstrafsache), mit Telefonaten und Aktenarbeit belegt und verlief ohne nennenswerte Besonderheiten. Dafür werde ich jetzt gleich von einem befreundeten Mandanten zum Bundesligaspiel Mönchengladbach : Schalke 04 abgeholt. Ich verirre mich nur noch selten in ein Stadion, aber mein Freund hatte eine Karte übrig und nahm dies zum Anlass, mich einzuladen, und da konnte ich nicht nein sagen. Also werde ich jetzt zwei Stunden frieren gehen, es sei denn, das Spiel erwärmt mich hinreichend, womit ich in Anbetracht der zuletzt gezeigten Leistungen der Borussia aber nicht unbedingt rechne. Allerdings erinnere ich mich dunkel an ein 11 : 0 gegen Schalke in den 70er Jahren, dass ich im alten Bökelbergstadion live miterlebt habe. Aber das wird sich ja heute wohl kaum wiederhoen, denke ich ...
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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