…von Apples und Birnen

Apple will’s offensichtlich jetzt wirklich wissen: Noch ein Artikel, diesmal über Gulli.com, berichtet von einem Nokia Händler, dessen Firmenname die Bezeichnung “App Store” beinhaltete.

Die Abmahnung, die den Händler erreichte, kam zwar aus München, jedoch im Auftrage der Firma Apple Inc. aus Kalifornien.

“Angeblich hätte Apple schon im Juni 2009 eine Marke mit diesem Begriff angemeldet” , so das Online-Portal.

Kurzer Blick ins Gemeinschaftsmarkenregister: Ja, ist eingetragen, ABER was seh ich da?

Wortlaut der Marke : APP STORE

Nummer der Marke : 007078314

Markenbasis: GM

Eingangsdatum : 21/07/2008

Tag der Eintragung: 05/06/2009

Verfahrensstand: Eintragung der Löschung anhängig

Tja, App ist ein allgemeiner Begriff, umgangssprachlich für “Application” und Store, nun ja, der “Laden” wie man neudeutsch nun auch dazu sagt. Und was macht ein App Store? Genau, er verkauft Applications. Eine Marke dient aber nun mal dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen zu unterscheiden. Das geht aber nicht, wenn der Markenname lediglich das Produkt oder die Dienstleistung selbst beschreibt. Und hier? Also wenn das nicht beschreibend ist, dann weiß ich es nicht. Auch ist die Bezeichnung mit Sicherheit allgemeiner Sprachgebrauch. Und soweit ich mich erinnere, gab es auch im allgemeinen Sprachgebrauch die Bezeichnung App Store ohne, dass dies automatisch mit Apple verbunden wurde. Bei einem Begriff aus dem allgemeinen Sprachgebrauch geht man jedoch grundsätzlich von einem absoluten Eintragungshindernis aus. Warum wurde diese Gemeinschafts- WORT(!)- Marke denn überhaupt eingetragen?Ma…

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Themen: Deutschland , Internet , Abmahnung , Schadensersatz , Löschung , Kalifornien , Apple , Nokia , Wortmarke , App-store , Alltagswahnsinn , Aus Dem Inland , Apple Inc. , Gemeinschaftswortmarke , Namenszusatz
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 23. August 2011 auf http://www.neubauerlaw.de.

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