…von Apples und Birnen
will’s offensichtlich jetzt wirklich wissen: Noch ein
Artikel, diesmal über Gulli.com, berichtet von einem
Händler, dessen Firmenname die Bezeichnung “App Store” beinhaltete.
Die Abmahnung, die den Händler erreichte, kam zwar aus München, jedoch im Auftrage der Firma aus Kalifornien.
“Angeblich hätte Apple schon im Juni 2009 eine Marke mit diesem Begriff angemeldet” , so das Online-Portal.
Kurzer Blick ins Gemeinschaftsmarkenregister: Ja, ist eingetragen, ABER was seh ich da?
Wortlaut der Marke : APP STORE
Nummer der Marke : 007078314
Markenbasis: GM
Eingangsdatum : 21/07/2008
Tag der Eintragung: 05/06/2009
Verfahrensstand: Eintragung der anhängig
Tja, App ist ein allgemeiner Begriff, umgangssprachlich für “Application” und Store, nun ja, der “Laden” wie man neudeutsch nun auch
dazu sagt. Und was macht ein App Store? Genau, er verkauft Applications. Eine Marke dient aber nun mal dazu, Waren und
Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen zu unterscheiden. Das geht aber nicht, wenn der Markenname lediglich das Produkt oder
die Dienstleistung selbst beschreibt. Und hier? Also wenn das nicht beschreibend ist, dann weiß ich es nicht. Auch ist die
Bezeichnung mit Sicherheit allgemeiner Sprachgebrauch. Und soweit ich mich erinnere, gab es auch im allgemeinen Sprachgebrauch die
Bezeichnung App Store ohne, dass dies automatisch mit Apple verbunden wurde. Bei einem Begriff aus dem allgemeinen Sprachgebrauch
geht man jedoch grundsätzlich von einem absoluten Eintragungshindernis aus. Warum wurde diese Gemeinschafts- WORT(!)- Marke denn
überhaupt eingetragen?Ma…
» Vollständiger Artikel