Von Anwaltsgebühren und Bremseffekten
am 11.08.2006 von strafprozess
Das Obergericht des Kantons Zürich legt dem Kantonsrat eine total revidierte Anwaltsgebührenverordnung vor. Es hat sich dabei einer Forderung der Anwälte widersetzt, stärker auf den Zeitaufwand abzustellen. Verbindlich für das Verhältnis Anwalt - Klient ist die Verordnung nur für die unentgeltlichen Rechtsvertreter und die amtlichen Verteidiger. Hier ein paar Auszüge aus der Vorlage zur Entschädigung amtlicher Verteidiger:
Eine beträchtliche Zahl von Verteidigern stellt auch in einfachen Fällen wegen eines geltend gemachten hohen Zeitaufwands sehr hohe Rechnungen. Es fehlt im geltenden Tarifsystem offensichtlich an geeigneten Bremseffekten.
Der Stundenansatz von Fr. 200 soll – wie bis anhin – die Regel bleiben. Der bundesrechtlichen Rechtsprechung zur kostendeckenden Entschädigung der Anwälte ist jedoch im Einzelfall stets Beachtung zu schenken [Noch nicht berücksichtigt hat das Obgericht hier, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichts neuerdings nicht mehr bloss Kostendeckung verlangt, sondern den amtlichen Verteidigern sogar erlaubt, etwas an diesen Mandaten zu verdienen (s. dazu meinen früheren Beitrag, der übrigens rund zwei Wochen älter ist als die hier zitierte Vorlage des Obergerichts des Kantons Zürich].
Die direkte Anwendung des Tarifrahmens auch für die Vertretung vor dem Strafgericht verlangt von den amtlichen Verteidigern, wie von den unentgeltlichen Rechtsvertretern schon heute, den Entschädigungsanspruch gemäss dem vorgegebenen Tarifrahmen zu kalkulieren und den Zeiteinsatz entsprechend effizient zu planen. Das amtliche Honorar kommt je nach Schwierigkeit, Verantwortung und Zeitaufwand (§ 2 Abs. 2) im unteren, mittleren oder oberen Bereich des Tarifrahmens zu liegen.
Freispruch aufgehoben
strafprozess / Das Obergericht des Kantons Zürich hat nach einem neuen Urteil des Bundesgerichts (BGE 6S.41/2005 vom 17.03.2006) einen Teilhaber einer Kollektivgesellschaft in Verletzung von Bundesrecht (Art. 125 StGB) freigesprochen und miss den Fall nun neu beu…
Gesetzliche Grundlage für Strafmediation?
strafprozess / Der Kantonsrat des Kantons Zürich wird die gesetzliche Verankerung der Strafmediation neu diskutieren (s. dazu den Beitrag der NZZ). …
Zur Entschädigung des amtlichen Verteidigers
strafprozess / Ein im Kanton St. Gallen als amtlicher Verteidiger eingesetzter Anwalt ist zwar mit seinen Anträgen für seinen Mandanten durchgedringen, nicht aber mit seinen Honorarforderungen. Geltend gemacht hatte er rund CHF 5,000.00, erstinstanzlich zugesproc…
Honorar für Offizialanwalt verdoppelt
strafprozess / Das Bundesgericht hat sich erneut mit der Höhe der Entschädigung für einen Offizialanwalt befassen müssen, diesmal im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens (BGE 1A.43/2006 vom 06.04.2006). Aus dem Entscheid:Im angefochtenen Entscheid wurde dem Offi…
Anwaltstarif aufgehoben; CHF 150.00 / h verfassungswidrig
strafprozess / Das Bundesgericht hat § 9 Abs. 2 des Anwaltstarifs des Kantons Aargau auf Beschwerde zweier Kollegen hin aufgehoben (BGE 2P.17/2004 vom 06.06.2006). Die aufgehobene Bestimmung lautet wie folgt: Der Ansatz für unentgeltliche Rechtsvertretung beträ…
Von der Unlust, amtliche Verteidiger zu entschädigen, …
strafprozess / … handelt ein gestern online gestellter Bundesgerichtsentscheid ( 6B_493/2007 vom 22.11.2007), den sich ein Anwalt, der als amtlicher Verteidiger eingesetzt worden war, erstreiten musste. Zuerst hat ihm das Bezirksgericht Aarau im Strafverfahre…
Der Staatsanwalt am Geldhahn des Verteidigers
strafprozess / In einem wenig sorfgältig begründeten Entscheid vom 24.04.2006 (BB.2006.2) hat das Bundesstrafgericht die Beschwerde eines amtlichen Verteidigers zurückgewiesen, der bei der Bundesanwaltschaft erfolglos die Entschädigung seiner bisher geleistete…
Amtlicher Verteidiger oder unentgeltlicher Rechtsbeistand?
strafprozess / Der Kassationshof hebt ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn als willkürlich auf (Urteil 6A.36/2006 vom 27.06.2006). Der Beschwerdeführer hatte in einem SVG-Administrativverfahren einen amtlichen Verteidiger statt einen unentgel…
Neuer Armenrechtstarif für Solothurn
strafprozess / Die Gerichtsverwaltungskommission des Kantons Solothurn hat ein neues Kreisschreiben betreffend die Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeistände und amtlichen Verteidigungen erlassen. Danach gilt ab 1. Okotber 2006 ein neuer Stundenansatz von…
HILFE - Offizialverteidigungshonorar
strafprozess / In Urteil 1P.161/2006 vom 25.09.2006 hatte sich das Bundesgericht einmal mehr mit einer staatsrechtlichen Beschwerde gegen die Kürzung des Honorars einer Offizialverteidigerin zu befassen. Die Vorinstanz hatte das Honroar von rund CHF 24,000.00 auf…
