Von Amts wegen unerreichbar

Ich hatte für eine Mandantin eine Einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt. Das Gericht beauftragte von Amts wegen die Gerichtsvollzieherin, der Mandantin war Prozesskostenhilfe bewilligt worden. Die Gerichtsvollzieherin versuchte die Zustellung, konnte aber den Verfügungsgegner nicht finden und rief deshalb hier an. Ich versprach, mich zu erkundigen, wo derjenige abgeblieben sei und teilte das Ergebnis anschließend mit.

Dabei erklärte die Gerichtsvollzieherin, dass die Sache mit der Zustellung von Amts ihr ja vollkommen neu sei und dies bestimmt vom Gericht nur so gemacht werde, da die Richterin noch neu und unerfahren sei und bestimmt nicht wisse, wie es richtig geht. Früher hätten ich bzw. die Mandantin den Zustellungsauftrag erteilen müssen, neuerdings wird das vom Gericht gemacht. Ich finde die Neuerung praktisch, die Gerichtsvollzieherin nicht. Sie wollte die Rechnung lieber an meine Mandantin schicken. Ich sagte, sie solle sich an die Geschäftsstelle halten.

Die Zustellung gelang. Die Geschäftsstelle des Gerichts erklärte auf Nachfrage, da nicht die Mandantin sondern das Gericht den Zustellungsauftrag erteilt hatte, müsse sie die Rechnung nicht zahlen. Die Gerichtsvollzieherin sandte die Rechnung trotzdem an die Mandantin.

Jetzt ist meine Mandantin sehr aufgeregt, dass sie Schulden bei einer Gerichtsvollzieherin hat, obwohl sie die tatsächlich gar nicht haben dürfte und bittet mich, das Ganze blitzartig schnell der Gerichtsvollzieherin zu erklären.

Das Schreiben mit der Erklärung ist eben in die Post gegangen. Das dauert zwar länger, aber sämtliche anderen Kommunikationsmöglichkeiten waren mir versperrt. Dass Gerichtsvollzieher sich nie in ihren Büros aufhalten, ist hinreichend bekannt. In unseren Breiten kommt erschwerend hinzu, dass Telefon und Fax standard-mäßig auf die gleiche Nummer gelegt werden und Faxweichen nie funktionieren. Manche von den moderneren Gerichtsvollziehern schalten irgendwann im Laufe des Tages einen Anrufbeantworter ein, manche aber auch nicht. Und Mobiltelefone sind anscheinend streng der privaten Nutzung vorbehalten.

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Erschienen 18. Juli 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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