Von Affenschädeln und anderen Lügengeschichten
am 22.07.2006 von strafblog
Wie faz.net berichtet, hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft in einem wirklich ungewöhnlichen Fall Anklage gegen den Anthropologen und früheren Professor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Reiner Protsch von Zieten erhoben. Dem 67-Jährigen, der seit mehr als einem Jahr als Fälscher, Plagiator und Manipulator diskreditiert sei, werde Urkundenfälschung, Untreue, Unterschlagung, versuchter Betrug und Verstöße gegen den Artenschutz vorgeworfen.
Protsch von Zieten war viele Jahre geschäftsführender Direktor des Instituts für Anthropologie und Humangenetik im damaligen Fachbereich Biologie und Informatik. In dieser Funktion veröffentlichte er Forschungsergebnisse, von denen es inzwischen heißt, sie hätten die gesamte Vor- und Frühgeschichte des Menschen verfälscht.
Der Anklage zufolge soll Protsch Spendenquittungen für der Universität überlassene frühmenschliche Knochen und Schädel gefordert haben, die in Wirklichkeit nie in seinem Eigentum standen, sondern einem Hamburger Paläontologen gehörten. Er soll in diesem Zusammenhang Expertisen gefälscht haben. Auch soll er aus seltenen und wertvollen Büchern, die der Universität gehörten, den Eigentumsnachweis entfernt und seinen eigenen Stempel angebracht haben. Aus Affenschädeln soll er Registraturnummern herausgefräst und durch das eigene Signum RPvZ ersetzt haben. Eine Urkundenfälschung der besonderen Art. Die Schädel gehören laut faz.net zur sogenannten PAN-Sammlung - 278 in Afrika zusammengetragenen Exemplaren -, die als einzigartig gilt und in den fünfziger und sechziger Jahren von einem Frankfurter Anthropologen für das Institut erworben wurde. Protsch von Zieten soll die Sammlung einem amerikanischen Kollegen für 70.000 Dollar zum Kauf angeboten und zu diesem Zweck Eigentumsnachweise gefälscht haben. Das schon 2002 initiierte Geschäft kam nicht zustande, löste aber Ermittlungen gegen den Professor aus. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Handel mit den Schädeln genehmigungspflichtig und nur unter strengen Voraussetzungen, die vorliegend nicht vorgelegen haben sollen, zulässig.
Bei soviel Zweifeln an der Seriösität des Wissenschaftlers ist inzwischen auch dessen Name auf den Prüfstand geraten. Anscheinend wird bezweifelt, dass er tatsächlich befugt ist, den Adelsnamen zu tragen. Auch seine behauptete Herkunft werfe Fragen auf, heißt es in dem Beitrag.
Was an der Sache dran ist, weiß ich nicht, aber bekanntlich gibt es ja fast nichts, was es nicht gibt.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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