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Vom Wortlaut des Gesetzes

am 19.10.2006 von strafprozess

In einem heute online gestellten Entscheid (1P.614/2006 vom 11.10.2006) beschwerte sich ein einschlägig vorbestrafter Hanfdelinquent gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft wegen Fortsetzungsgefahr. Er glaubte, sich auf den Wortlaut des Gesetzes verlassen zu können: Der besondere Haftgrund der Fortsetzungsgefahr ist erfüllt, wenn aufgrund konkreter Indizien ernsthaft zu befürchten ist, der

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Rechtmässigkeit “gerade noch nicht tangiert”

strafprozess / In einem Haftfall, über den ich in einem früheren Beitrag bereits berichtet habe, hat das Bundesgericht eine neuerliche Haftverlängerung geschützt. Im Januar dieses Jahres stellte das Bundesgericht im vorletzten Verfahren folgendes fest: Eine wei…

Wegen SAP heute § 17 BetrVG im Wortlaut

37sechsBlog / Wortlaut § 17 Betriebsverfassungsgesetz: § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat (1) Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsra…

Unrechtmässiger Aufenthalt

strafprozess / Das Bundesgericht hatte in einem heute online gestellten Entscheid (6S.152/2006 vom 03.08.2006) zu prüfen, ob der Aufenthalt zwischen dem Ablaufen einer Ausreisefrist am 15. November 2002 und dem einstweiligen Vollziehungsverbot durch die Staatskanz…

AGG: Gesetzestext im Wortlaut

arbeitsrechtblog / Der Gesetzestext des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung - AGG - Stand 06.07.2006. Der Text folgt der BT-Drs. 16/1780 vom 8. Juni 2006 mit den eingearbeiteten Änderungen aus der BT…

Arbeitsvertrag: Gefährliche Verlängerung

Handakte WebLAWg / Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist höchstens die dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung erlangt man aber nur, wenn man einige Voraus…

Bankunterlagen nach Russland

strafprozess / Der Entscheid der Bundesanwaltschaft, Bankunterlagen rechtshilfeweise an die russischen Behörden zu übergeben, ist rechtskräftig. Eine dagegen geführte Beschwerde hat das Bundesgericht in einem heute ins Netz gestellten Entscheid abgewiesen (1A.…

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lic.iur. Konrad Jeker

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