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Vom Vertrag abweichende fehlerhafte Ausführungspläne: Haftung des Unternehmers

am 09.10.2004 von http://www.heinicke.com

Bedenkenhinweise eines Auftragnehmers bezüglich der Planung des Architekten führen nur dann zu Haftungsfreistellung des Auftragnehmers, wenn schon die vertraglich vereinbarte Planung des Architekten mangelhaft war.
Geäußerte Bedenken gegen vom Vertragsumfang abweichende Anweisungen des Architekten und entlasten den Unternehmer nicht von der Haftung.
Bei Erstellung eines Wohnkomplexes ist die Geltung der VOB/B vereinbart. Der Auftraggeber baut aufgrund der vom Architekten geänderten Ausführungsplanung, die von der Baugenehmigung abweicht. Deshalb legt die Baubehörde die Baustelle still. Der Bauherr macht gegen Architekten und Baufirma gesamtschuldnerische Schadensersatzansprüche geltend. Die beiden ersten Instanzen wiesen diese Klage wegen der Bedenkenanmeldung der Baufirma gegen die geänderten Architektenpläne ab.
Der BGH sieht das anders. Der Architekt ist nicht rechtlicher Vertreter des Bauherrn und deshalb nicht berechtigt, die vertragliche Leistung einseitig zu ändern. Die Baufirma bleibt deshalb verpflichtet, die ursprüngliche, der Baugenehmigung entsprechende Leistung zu erbringen. Die Vorlage geänderter Pläne kann als Angebot zur Änderung des Vertrages angesehen werden, wenn die Architekten entsprechend bevollmächtigt sind. Ein Bedenkenhinweis kann den Bauunternehmer dahingegen nur in bezug auf die vertragsgemäß vereinbarte Planung entlasten. Wird er aufgefordert, eine nicht vertragsgemäße und damit begrifflich mangelhafte Planung umzusetzen, kann er durch Bedenkenanmeldungen nicht haftungsfrei werden.
Praxistipp: Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die immer vorkommenden Abweichungen ursprünglich vertraglich vereinbarten Planungssoll kommentiert werden. Besonderes Augenmerk ist hierbei darauf zu legen, dass auch eine diesbezügliche Genehmigung durch den Bauherrn jeweils eingeholt wird. Diese kann gegebenenfalls auch durch allseitige Genehmigung eines Besprechungsprotokolls, in dem die Änderungen vereinbart wurden, erfolgen.

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