Vom Verfassungsgericht gebilligt

Ein betroffener Porsche-Fahrer rief im Eilverfahren das BVerfG an. Es gebe keine rechtliche Grundlage, ihm zwangsweise Blut abzunehmen. Denn er könne nicht zum Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren werden, nur weil er einen Porsche mit Münchner Kennzeichen fahre. Eine Kammer des BVerfG sah es anders. Der Mann musste den genetischen Fingerabdruck abliefern.

Die Entscheidung von 1996 ist noch heute Grundlage für das Vorgehen bei “freiwilligen DNA-Proben” - auch für den größte Massengentest der deutschen Kriminalgeschichte, der am Montag in Coswig bei Dresden begonnen hat. Die Polizei will unter allen 25- bis 45-jährigen Männern der Region einen Sexualstraftäter finden, der zwei Mädchen im Alter von neun u…

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Themen: Rechtsprechung , Dresden , Dna , Porsche

Erschienen 18. Juli 2006 auf http://log.handakte.de/.

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BVerfG - Blutprobe nach § 81a StPO