Aktion Himmel: Gericht erklärt Durchsuchung für rechtswidrig
LawBlog | 15. Juli 2008 — Nach den überschwänglichen Erfolgsmeldungen war schnell klar, dass die “Aktion Himmel” ein Sturm im Wasserglas ist. Nunmehr…
Mein Mandant, stellte der Staatsanwalt im Abschlussvermerk fest, habe “offenbar eine Vorliebe für junge Frauen und lade gezielt solche Bilder aus dem Internet”. Einige zehntausend solcher Fotos fand die Polizei auf der Festplatte meines Auftraggebers. Das reichlich bemühte Fazit der Auswerter, wenigstens ein halbes Dutzend der knapp 50.000 Bilder könnte vor Gericht als kinderpornografisch durchgehen, teilte der Staatsanwalt nicht. Es handele sich um legale Inhalte. Für Moral seien die Ermittlungsbehörden nicht zuständig. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren ein.
So oder ähnlich wird es wohl in vielen Fällen in der nun aufgeflogenen “Aktion Himmel” laufen.
Das legt schon die riesige Zahl der Beschuldigten nahe.
Man braucht die Ermittlungsakten nur halbwegs gründlich zu lesen, um festzustellen: Das betreffende Portal galt keineswegs als Geheimtipp für Kinderporno-Konsumenten. Vielmehr wurde es auch als Adresse für (derzeit noch legala) Lolita- und Teen-Bilder gehandelt.
Es wird also noch einer Menge Menschen so gehen wie meinem Mandanten. Sie haben weder Kinderpornos gesucht noch heruntergeladen, aber sie bekommen trotzdem Besuch von der Polizei. Nur weil sie ein (großes) Internetportal besucht, sich dort umgesehen und dabei ihre IP-Adresse hinterlassen haben. Nicht wenige werden überhaupt nicht geahnt haben, dass auf diversen Unterseiten dieses Portals wohl auch kinderpornografisches Material gehostet war.
So gibt es auch Hinweise darauf, dass Staatsanwaltschaften an den Wohnsitzen Betroffener nur weiter ermitteln wollten, wenn sich aus den Logfiles tatsächlich ergab, dass Kinderporno-Seiten angesurft wurden. Einige Ermittler gaben sogar zu Bedenken, dass man auf solche Seiten beim Surfen auch “zufällig” gelangen könne. Sie forderten, dass bei Verzeichnisseiten zumindest die Vorschaubilder angeklickt und die eigentlichen Fotos geöffnet werden müssten. Ansonsten gebe es keinen Beleg dafür, dass sich der Nutzer überhaupt für Kinderdarstellungen interessiert.
Leider scheint es aber auch Behörden gegeben zu haben,…
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