Vom Hass auf Rezensenten und seinen Folgen für die Wissenschaftsfreiheit

Regel Nr. 1 bei schlechten Kritiken: Cool bleiben, Zorn runterschlucken und NIE NIE NIE gerichtsmäßig werden. Nicht mal andeuten. Nicht mal drüber nachdenken.

Wenn die Kritik aber fies und total unberechtigt ist? Wenn sie einem den Ruf versaut? Einen ruiniert, zerstört, unmöglich macht?

Dann auch. Gerade dann.

Was passiert, wenn man diese Regel missachtet, dafür liefert ein aktueller Fall aus dem Internationalen Recht gerade eindrucksvolles Anschauungsmaterial: Karin Calvo-Goller, eine Wissenschaftlerin aus Israel, hat ein Buch über den Internationalen Strafgerichtshof veröffentlicht. Das Buch fanden manche ganz gut, andere weniger, und Thomas Weigend, Strafrechtler aus Köln, fand es miserabel. Er schrieb eine Kritik und veröffentlichte sie auf globallawbooks.com. Er macht darin keinen Hehl daraus, dass ihn das Buch enttäuscht, gelangweilt und aufs Höchste missfallen hat. Ob die Kritik im Einzelnen berechtigt ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen, jedenfalls kommt sie mir vor wie eine ganz normale Kritik, wie man sie überall findet.

Criminal Libel

Joseph Weiler, der große Europarechtler und Herausgeber von EJIL und globallawbooks.com, erhielt daraufhin einen Brief von Dr. Calvo-Goller, die ihn aufforderte, die Kritik vom Netz zu nehmen: Sie sei rufschädigend und sachlich teilweise fehlerhaft. Weiler schrieb zurück, er rate ihr als Freund, nicht auf der Entfernung der Rezension zu bestehen, für die er auch gar keinen Anlass sehe. Das imponierte der Frau indessen nicht. Statt dessen muss sich Weiler jetzt vor dem Strafgerichtshof von Paris wegen Verleumdung (criminal libel) verantworten.

Den Briefwechsel zwischen Dr. Calvo-Goller und Weiler sowie dessen Anmerkungen zu dem Vorgang sind hier dokumentiert. In der Fachwelt erregt der Fall bereits großes Aufsehen (hier, hier und hier).

Professor Weiler hat, außer dem lästigen Prozess, wohl nicht viel zu befürchten. Ebenso wenig der Rezensent Weigend. Frau Dr. Calvo-Goller dagegen hat erreicht, was die Rezension in her wildest dreams alleine nicht vermocht hätte, selbst wenn sie doppelt so vernichtend gewesen wäre wie sie tatsächlich war: Sie hat sich in der akademischen Welt in einem Maße unmöglich gemacht, dass sie sich nirgends mehr blicken lassen kann. Sie ist unten durch. Isoliert. Weg. Lebendig begraben. Ihr akademischer Ruf ist ein für alle mal vernichtet.

Und das, weil sie geglaubt hatte, ihr Ruf werde vernichtet.

Bittere Ironie

Unter Wissenschaftlern muss man sic…

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Themen: Meinungsfreiheit , Israel , Paris , Wissenschaft , Hass , Karin
Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 27. Februar 2010 auf http://verfassungsblog.de.

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