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Vom Fall Marco W., der absoluten Altersgrenze des § 176 StGB sowie fehlender Normkenntnis

am 02.07.2007 von http://www.jurabilis.de

Die FAZ befragt vor dem Hintergrund des aktuell in den Medien extensiv diskutierten „Falls Marco W.“ in einem Interview den früheren Generalstaatsanwalt Ostendorf zu § 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern). Bei seinen insgesamt gut verständlichen Ausführungen zur Frage, ob die absolute Altersgrenze des Tatbestands nicht an der Realität vorbeigeht, wenn sie jegliche sexuellen Aktivitäten mit, an und auch zwischen Kindern unter 14 Jahren rigoros verbietet, hätte er vielleicht noch deutlicher herausstellen können, dass jede Einschränkung auf materiellrechtlicher Seite eine Aufweichung des dringend gebotenen strafrechtlichen Schutzes von Kindern bedeuten würde – würde ein Einverständnis des Kindes (oder gar der Eltern!) hier tatbestandsausschließend wirken, könnte die Norm genauso gut gleich abgeschafft werden.

Wirklich schwach finde ich hingegen seine Replik auf die Frage, ob von staatlicher Seite unter Jugendlichen nicht mehr Öffentlichkeitsarbeit in bezug auf das geltende materielle Strafrecht geleistet werden müsse, weil man „in diesem Alter keine Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch kennt“: er antwortet lediglich, dass das eben ein traditionelles Problem des Strafrechts sei und der Gesetzgeber von einer allgemeinen Kenntnis der Gesetze ausgehen müsse, um es praktisch überhaupt handhabbar zu gestalten. Dabei hätte es sich hier wirklich angeboten, zunächst einmal der Behauptung der grundsätzlich fehlenden Normkenntnis zu widersprechen: Nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche kennen sehr wohl recht viele Straftatbestände, da in unserem Kulturkreis bedenkenlos das Wissen um das Verbotensein von klassischen Delikten wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Totschlag und einigen mehr vorausgesetzt werden kann. Auch im Bereich der Sexualstraftaten wird jedem bewusst sein, dass irgendetwas nicht …

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