Alle Blogs » Vollstreckung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Vollstreckung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

am 12.01.2007 von http://www.meisen.info

Will ein Gläubiger einen Zahlungstitel vollstrecken, so wird, wenn der Schuldner verheiratet ist, zu Gunsten des Gläubigers vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören, § 1362 BGB. Diese gesetzliche Vermutung gilt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur bei Ehegatten. Sie ist nach Ansicht des Bundesgerichtshof auf nichteheliche Lebensgemeinschaften auch nicht entsprechend anwendbar.
Diese Vorschrift des § 1362 BGB soll Vermögensverschleierungen zwischen Ehepartnern verhindern, welche die Gläubiger des einen oder anderen Ehepartners benachteiligen können. Sie stellt deswegen eine zugunsten des Gläubigers wirkende Vermutung auf, dass die sich im Besitz mindestens eines der Ehepartner befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner allein gehören, gegen den der Gläubiger vollstreckt. Bei Unklarheiten trifft die Beweislast deshalb nicht den Gläubiger, sondern den Ehepartner, der sich auf sein Eigentum beruft. Ausgenommen sind nur die Gegenstände, die zum persönlichen Gebrauch eines der Ehepartner bestimmt sind.
Die Parteien streiten darüber, in wessen Eigentum ein von der Beklagten durch den Gerichtsvollzieher gepfändeter Audi A 6 steht. Zu der Vollstreckung kam es, weil die Beklagte titulierte Forderungen gegen den damaligen Lebenspartner der Klägerin hat, mit dem die Klägerin nichtehelich zusammenlebte. Diese beantragt, die Pfändung des Pkw für unzulässig zu erklären, weil sie alleinige Eigentümerin des PKW sei. Landgericht und Oberlandesgericht konnten die Eigentumsverhältnisse an dem Fahrzeug nicht klären.
Nach Meinung des Oberlandesgerichts muss die Beklagte beweisen, dass der Pkw ihrem Schuldner, also dem Lebenspartner der Klägerin gehört. Weil die Beklagte den Beweis nicht führen konnte, hat es der Klage stattgegeben. Die für Ehegatten geltende Vermutung des § 1362 BGB hat es nicht entsprechend angewendet. Da zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen vertreten werden, hat das Oberlandesgericht die Revision zugelassen.
Der unter anderem für die Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte deshalb zu entscheiden, ob die zu Gunsten des Gläubigers wirkende Vermutung des § 1362 BGB entsprechend gilt, wenn die zusammenlebenden Partner nicht miteinander verheiratet sind. Der Senat hat eine Erstreckung der Vorschrift abgelehnt und damit die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Jede entsprechende Anwendung setzt eine planwidrige Lücke des Gesetzes voraus. Daran fehlt es, weil sich der Gesetzgeber im Jahr 1997 anlässlich einer umfangreichen Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts nicht dazu entschließen konnte, die Vorschrift entsprechend einem vorliegenden Änderungsvorschlag anzupassen. Da die Vorschrift sonach nicht anzuwenden ist, kann im Streitfall offen bleiben, ob sie wegen einer Benachteiligung gegen die Ehe gegen die Verfassung verstößt. Eine möglicherweise von Verfassungs wegen gebotene Korrektur ist auf verschiedene Weise möglich und kann deshalb nicht durch die Gerichte, sondern nur durch den Gesetzgeber erfolgen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05

« »
Kommentar schreiben




Vorher bei http://www.meisen.info (Blickpunkt Recht & Steuern)

» Schadensersatz gegen langsame Behörden

» Elster 2006/2007

» Arzt bevorzugt

» Rentenversicherungsbeiträge vor 2005

» Irreführende Kontoauszüge


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: pfalz rundfunk bundesgerichtshof rkt baden wrttemberg lt

Vollstreckung bei nichtehelichen Lebenspartnern

Blickpunkt Recht & Steuern / Bei der Vollstreckung gegen einen Ehepartner bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 1362, dass bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird, dass ein im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlicher Gegenstand im Alleineigentum des schuldner…

Vollstreckung bei nichtehelichen Lebenspartnern

Blickpunkt Recht & Steuern / Bei der Vollstreckung gegen einen Ehepartner bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 1362, dass bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird, dass ein im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlicher Gegenstand im Alleineigentum des schuldner…

Vollstreckung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Blickpunkt Recht & Steuern / Will ein Gläubiger einen Zahlungstitel vollstrecken, so wird, wenn der Schuldner verheiratet ist, zu Gunsten des Gläubigers vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören, § 1362 BGB…

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Handakte WebLAWg / Heike Schmidt, Frauenbeauftragte der Stadt Gelnhausen, lädt am 17. Februar um 19:30 Uhr zum Infoabend Nichteheliche Lebensgemeinschaft ein. Der Vortrag...…

Hauskauf durch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Steuerblog / Kaufen sich Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine selbst genutzte Immobilie, bringt die Frage nach den Eigentumsverhältnissen viele Finanzbeamte auf die kuriosesten Ideen. Insbesondere, wenn die Immobilie beiden Partnern gehört, abe…

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Blickpunkt Recht & Steuern / Die nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bis…

Kommt ein Döner geflogen…

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Wurf mit einem Döner stellt keine schwerwiegende Verletzung der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfassten menschlichen Würde und Ehre dar. Sagt das Amtsgericht München. Die spätere Klägerin arbeitet in einem D&o…

Europäischer Haftbefehl verfassungswidrig

blat.antville: Simons Blawg / Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 18. Juli 2005 das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt. Das Gesetz greife unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit (Art. 16 Abs. 2 GG)…

[Kein Titel]

Blickpunkt Recht & Steuern / Tierseuchenkasse muss auch die Kosten der Beseitigung seuchenkranker oder seuchenverdächtiger Tiere erstatten und kann diese nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht auf die Tierhalter abwälzen.Damit obliegt der Tier…

Tierseuchenverdacht und Tierseuchenkassen

Blickpunkt Recht & Steuern / Tierseuchenkasse muss auch die Kosten der Beseitigung seuchenkranker oder seuchenverdächtiger Tiere erstatten und kann diese nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht auf die Tierhalter abwälzen.Damit obliegt der Tier…

Vier Tote bei Schießerei in Rüsselsheimer Innenstadt

Reuters | Inlandsnachrichten / Frankfurt (Reuters) - Bei einer Schießerei vor einer Eisdiele in der Rüsselsheimer Innenstadt sind am Dienstagabend drei Männer und eine Frau getötet worden. Mindestens vier Täter seien unerkannt geflüchtet, erklä…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Udo Meisen

Eine Vielzahl juristischer Informationen zum Thema Recht & Steuern

Das Blog des Autors ist temporär nicht erreichbar.

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »