Alle Blogs » Vollmachtsvorlage: NEIN (BGHSt 36, 259, 260)

Vollmachtsvorlage: NEIN (BGHSt 36, 259, 260)

am 01.11.2005 von http://strafprozess.blogspot.com

Wegen des offenbar starken Interesses und anhaltenden Widerstandes von Staatsanwälten und Richtern, hier der Kern von BGHSt 36, 259, 260:

Der gewählte Verteidiger erlangt seine Rechtsstellung mit dem Abschluß des Verteidigervertrags (Schnarr, NStZ 1986, 490; Dahs, Hdb. des Strafverteidigers, 5. Aufl., Rdnr. 87). Einer zusätzlichen schriftlichen Bevollmächtigung bedarf es nicht. Die „Verteidigervollmacht“ dient lediglich zum Nachweis, daß ein Verteidigervertrag besteht (Schnarr, NStZ 1986, 493; Weiß, NJW 1983, 89 (90)).
Abgesehen von den hier nicht interessierenden Fällen der Vertretungsvollmacht nach §§ 234 , 329 , 350 , 387 , 411 StPO verlangt das Gesetz beim gewählten Verteidiger lediglich für die gesetzliche Zustellungsermächtigung (§ 145a I StPO), daß die „Vollmacht sich bei den Akten befindet. Dies dient dem Schutz des Angekl. Sonst schreibt es eine Form für den Nachweis des Verteidigervertrags nicht vor und macht die Ausübung der Rechte des Verteidigers von der Vorlage einer Vollmacht nicht abhängig. So kann der Verteidiger insbesondere Rechtsmittel einlegen oder - mit ausdrücklicher Ermächtigung - zurücknehmen, ohne daß es gleichzeitig des Nachweises einer Vollmacht …

Anwaltsuche im Strafrecht

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. bietet nunmehr eine Anwaltsuche für Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht bei entsprechenden Fällen.Werner Siebers Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Wolfenbütteler St…

Rechtsbeugung beim Oberlandesgericht Naumburg?

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Wird in Naumburg besonderes Recht gemacht? Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS ).Werner Siebers Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Wolfenbütteler Stra?e 79, 38102 Braunschweig Telefon: 0700…

Schönhuber - wieder einer weniger

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Kurzmeldung bei der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: Franz Schönhuber, Republikaner-Gründer, soll offenbar tot sein.Werner Siebers Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Wolfenbütteler Stra?e 79, 38102 Braunschweig Telefon: 0700 88887888 F…

Amtsgericht Bergen auf Rügen und die Wiedereinsetzung

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Rechtsanwalt Olaf Johannes aus Braunschweig berichtete mir heute morgen von einer Justizposse. Er legitimiert sich für seinen Mandanten in einem Strafbefehlsverfahren, versichert anwaltlich seine Bevollmächtigung und legt Einspruch gegen den Stra…

Erstattungsfähigkeit von Kopiekosten des Strafverteidigers

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Immer wieder kommt es für Strafverteidiger nach Beendigung des eigentlichen Strafverfahrens zu unerquicklichen Auseiandersetzungen mit Rechtspflegern und Bezirksrevisoren über die Frage, welche Kopiekosten erstattungsfähig sind. Wer zu diesem The…

Eine herrliche Ordnungswidrigkeit

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Eine wunderschöne absolut überzeugende Begründung, warum ein Bußgeld nicht bezahlt werden muss, liefert insbesondere Seite 6 von http://www.fettemama.org/wp-content/geschwindigkeit.pdf.Werner Siebers Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht W…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Werner Siebers

An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers, auch Spezialist für Verkehrsunfallabwicklungen, über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz und was sonst noch so auffällt.

» Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »