Vollmacht - und die Spielchen der Staatsgewalt

Immer und immer wieder dies selben Problem mit den geliebten Behörden. Und immer wieder auch und gerade mit den Strafverfolgungsbehörden; auch Staatsanwaltschaft genannt. Wieder einmal habe ich mich als Verteidiger bestellt. Und wie viele andere Kollegen bestelle auch ich mich bei der Polizei und Staatsanwaltschaft ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht. Meist ist das auch kein Problem. Denn die Staatsanwaltschaften und Polizeibeamten wissen zumeist, dass es erstens keine Pflicht zur Vorlage einer schriftlichen Vollmachtsurkunde gibt (aus guten Gründen) und zweitens, dass ich kein Interesse habe mich in Sachen als Verteidiger zu bestellen, in denen ich kein Mandat habe. Aber nun wieder mal eine Sache mit einer pfälzischen Staatsanwaltschaft. Vielleicht mögen die aber auch nur keine Saarländer. Obschon ich kein Saarländer bin. Aber egal. Sippenhaft vom Kanzleisitz aus geht im Zweifel auch. Wollen wir mal nicht so sein. Also: Mandat wird erteilt. Ich bestelle mich fein säuberlich bei der Polizei und dann - als durch die Durchsuchung das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft bekannt ist - auch dort. Die Staatsanwaltschaft schreibt zurück, dass die Akten nicht entbehrlich seien und Akteneinsicht später gewährt werden würde. Ok. Dann erinnere ich nach geraumer Zeit an das Akteneinsichtsgesuch. Ein üblicher Vorgang. Nun schreibt Herr Staatsanwalt aber, dass ich doch bitte eine schriftliche Vollmacht vorlegen möge. Ich schreibe zurück, dass ich lernfähig bin und gerne wüsste, wo steht, dass sich ein Verteidiger nur durch schriftliche Vollmacht bestellen könne. Gleichzeitig versicherte ich die ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich. Dann Ruhe. Als nächstes ruft der Mandant an und teilt mit die Anklage erhalten zu haben. Er mailt die schnell in die Kanzlei und siehe da: Herr Staatsanwalt hat mich in der Anklage nicht als Verteidiger aufgeführt und - das ist eine Frechheit - die Bestellung eines Pflichtverteidigers beantragt. Ist das die Rache der Staatsanwaltschaft, dass man unbegründeten Ersuchen nicht nachkommt ? Den Ve…

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Themen: Zweifel

Erschienen 2. Februar 2012 auf http://drnozar.blogspot.com.

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