Vollklatsche für die Amtsrichterin

Ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art für einen Mandanten flattert mir soeben auf den Schreibtisch: das OLG hat auf die von mir eingelegte Sprungrevision das Urteil eines Amtsgerichts aufgehoben. Vorangegangen war dem eine Hauptverhandlung mit einer forschen Amtsrichterin, deren Verhandlungsführung recht eigenwillig war. So versuchte sie andauernd, mit meinem Mandanten ins Gespräch zu kommen und diesem Auskünfte zu entlocken, was bei mir auf Widerstand stieß. Es war nicht einfach, ihr beizubringen, dass sich ein Angeklagter auch über seinen Anwalt einlassen kann, also selbst nichts sagen muss. Das, was es zu sagen gab, hatte ich gesagt und damit hatte es dann trotz des mürrischen Blicks der Richterin sein Bewenden. Zeugen hatte sie nicht geladen. Ihr reichte ihr Eindruck, die Einlassung meines Mandanten und ihr (Prä?)judiz. Dass das aber nicht für ein revisionssicheres Urteil reichen würde, war ebenso klar. Ich selbst hatte zur Verwunderung meiner Referendarin keine Beweisanträge gestellt, sondern mich gemütlich zurückgelehnt und die Urteilsbegründung an mir vorbeirauschen lassen. Sie war nicht wirklich gut, noch weniger überzeugend, aber immerhin mit Inbrunst vorgetragen. Die schriftliche Urteilsbegründung, die Wochen später zugestellt wurde, war nicht besser, dafür aber weniger inbrünstig. In solchen Fällen ist das Rechtsmittel der Wahl die Sprungrevision. Das OLG entschied wie von mir erwartet. Die Verabreichung einer derartigen Klatsche überstieg jedoch meine Erwartung. Es wurde u.a. ausgeführt, dass nach den getroffenen Feststellungen des Urt…

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Themen: Schreibtisch

Erschienen 21. Dezember 2011 auf http://strafverfahren.blogspot.com/.

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