Volle urheberrechtliche Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
am 23.07.2008 von http://www.drbuecker.dePressemitteilung zum BGH Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05 - MultifunktiosgerätePressemitteilung Nr. 20/2008Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte1. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist.2. Der Urheber eines Werkes hat nach dem Urheberrechtsgesetz einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, Importeur und Händler von Vervielfältigungsgeräten wie beispielsweise Fotokopiergeräten. Nach der bis Ende 2007 geltenden und in dem zu entscheidenden Fall noch zugrunde zu legenden Rechtslage bestimmt sich die Höhe der Vergütung – wenn nichts anderes vereinbart ist – nach im Gesetz ausdrücklich genannten festen Vergütungssätzen. Danach ist beispielsweise für ein Gerät, mit dem bis zu zwölf Farbkopien je Minute hergestellt werden können, eine Vergütung von 76,70 € geschuldet.3. Die Klägerin ist die Verwertungsgesellschaft Wort. Sie nimmt die urheberrechtlichen Befugnisse von Wortautoren und Verlegern wahr. Die Beklagte importiert und vertreibt sogenannte Multifunktionsgeräte, die in Verbindung mit einem Computer drucken und scannen sowie ohne einen Computer fotokopieren und teilweise auch faxen können. Die Klägerin hat die Feststellung beantragt, dass die Beklagte ihr für jedes bis 31. August 2001 in Verkehr gebrachte Multifunktionsgerät die in der bis Ende 2007 geltenden Fassung des Gesetzes festgelegte Vergütung zu zahlen hat.4. Das Berufungsgericht hat dem Feststellungsantrag stattgegeben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen.5. Der Bundesgerichtshof ist nicht der Ansicht der Beklagten gefolgt, dass für Multifunktionsgeräte eine geringere als die gesetzlich bestimmte Vergütung zu zahlen ist, weil diese Geräte nur in geringem Umfang als Fotokopierer verwendet werden. Dass Multifunktionsgeräte nicht …
Bundesgerichtshof : Multis sind Kopierer - Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 30.01.2008 - Az. I ZR 131/05 - Multifunktionsgeräte; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2004 - Az. 17 O 299/04, OLG Stuttgart – Urteil vom 06.07.2005 - Az. 4 U 19/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I…
BGH: Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
Rechtblog / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach dem Ur…
Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05) hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller HÅ
Entscheidungsgründe zur Urheberabgabe für Multifunktionsgeräte / Stellungnahme des Bitkom
Recht Medial / Der BGH hat die Entscheidungsgründe für seine Entscheidung bzgl. Multifuktionsgeräte veröffentlicht, die bereits aus dem Januar stammt. Im dem Urteil kam der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche…
BGH: Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
Rechtblog / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist. Der Urheber …
Urheberrechtliche Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshof ist beim Kauf eines Multifunktionsgerätes die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen, auch wenn diese Geräte in weitem Umfang für andere Zwecke …
BGH: Keine Gerätevergütung für Kopierstationen!
Dr. Bücker Newsfeed / Pressemitteilung des Bundesgerichtshof vom 17.07.2008 - 1 ZR 206/051. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung…
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach der bis Ende 2007 gel…
Bundesgerichtshof : Urheberrechtsvergütung für Drucker - Ein an einen PC angeschlossener ist kein vergütungspflichtiges Gerät i.S.d. § 54a UrhG
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 6.12.2007 - Az. I ZR 94/05; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2004 - Az. 17 O 392/04; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.5.2005 - AZ. 4 U 20/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerich…
Keine Vergütung für Kopierstationen
IP|Notiz / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juli entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach der bis Ende 20…
Bundesgerichtshof : Gerätevergütung für Kopierstationen - Für so genannte Kopierstationen besteht keine Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a. F. - Andere Rechtslage seit 01.01.2008
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 17.07.2008 - Az. I ZR 206/05 - Kopierstationen; LG München I, Urteil vom 26.01.2005 - Az. 21 O 11845/04; OLG München, Urteil vom 27.10.2005 - Az. 29 U 2151/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des…
Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker
Handakte WebLAWg / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach § 54a Abs. 1…
