Volksverhetzung: Strafantrag gegen Roland Koch und “Bild”-Redakteur
Aus Anlass eines Überfalls in München, bei dem ein angeblich türkischer und ein angeblich griechischer Jugendlicher einen Rentner
auch noch wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit beschimpft haben sollen, hat Nikolaus Blome ein Gespräch mit dem hessischen
Ministerpräsidenten geführt, das mit der Frage beginnt:
“Herr Ministerpräsident, muss man nach dem Überfall von München nicht fragen, ob man als Deutscher im eigenen Land noch sicher ist?“
Diese Frage impliziert zwei Behauptungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben in nachhaltiger Weise zu stören und auf
lange Sicht gesehen sogar unmöglich zu machen.
Unterstellt wird in dieser Frage, dass Jugendliche, die in der Türkei oder in Griechenland geboren sind und in Deutschland leben,
Deutschland unsicher machen.
Außerdem enthält sie die Botschaft an alle jungen Leute mit Geburtsorten außerhalb der deutschen Grenzen, dass sie in Deutschland nie
beheimatet sein werden, weil das Land, in dem der “Bild”-Redakteur Nikolaus Blome solche Fragen stellt, ausschließlich den Deutschen
gehört (”Deutscher im eigenen Land”). Eine solche Ausgrenzung widerspricht auch dem Verfassungsgrundsatz, dass niemand wegen seiner
Herkunft benachteiligt werden darf.
Ministerpräsident vertritt in seiner
Antwort, dass “Gewaltausbrüche unter Jugendlichen ganz allgemein… leider keine Einzelfälle mehr sind”, zwar einen diskussionswürdigen
Standpunkt, aber unter § 130 Strafgesetzbuch fällt er nicht. (…)
Quelle: Reader’s Edition vom 28.12.2007