Volkschulwissen

Neulich bei Gericht: ich war schon relativ lange nicht mehr in einem Bezirksgericht gewesen, und hatte daher nicht mitbekommen, dass mittlerweile auch die kleinsten und unbedeutendsten dieser Gerichte mit einer Schleuse mit Metalldetektor und gelangweiltem Sicherheitspersonal ausgestattet zu sein scheinen. Und natürlich gilt bei Gericht ein Waffenverbot; unter Berufung auf dieses wurde mir wieder einmal mein Schweizer Taschenmesser (Victorinox Climber, schwarz) abgenommen. Es entspann sich folgender Dialog mit dem Wachhabenden:

Ich: Was ist mit meinem Messer? Er: Bei Gericht sind Waffen verboten. Ich: Ja, und? Er: Naja… (hilflose Geste) Ich: Ein Taschenmesser ist keine Waffe, wenn sie das meinen sollten. Er: Seit wann? Was soll es denn sonst sein, das lernt man doch schon in der Volkschule (für Nicht-Österreicher: Grundschule, Anm.) Ich: Dann ist es ja gut, wenn man auf der Universität endlich § 1 Waffengesetz kennen lernt.

Er hat sich nicht überzeugen lassen, und ich habe auch nichts anderes erwartet.

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Erschienen 16. Oktober 2007 auf http://www.aktenvermerk.at.

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