Vogelschlag ist kein Fall höhere Gewalt

Airlines berufen sich häufig auf “höhere Gewalt”, wenn eines ihrer Flugzeuge verspätet oder gar nicht startet. Hierzu hat das Kammergericht ein interessantes Urteil gefällt. Wenn ein Flugzeug wegen eines technischen Defekts aus fällt, liegt eine betrieblicher Zusammenhangs vor und keine Fall höhere Gewalt im Sinne von § 651j BGB. Dies gilt auch dann, wenn der Defekt - wie in dem vorliegenden Fall - auf einem “Vogelschlag” beruht.

Fluggesellschaften sind dafür verantwortlich ihren Betrieb so zu organisieren, dass bei technischen Defekten und Unfällen in vertretbarer Zeit ein Ersatzflieger organisiert werden kann. Dies ist anders wenn - beispielsweise wegen schlechtem Wetter - gar kein Flugverkehr stattfinden kann. Die betriebliche Organisation kann aber nie ein Fall höherer Gewalt …

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Themen: Berlin , Defekt , Bgb , Airlines , Wetter , Flugzeuge , Betriebliche Organisation

Erschienen 23. Juli 2009 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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