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Vodafone Deutschland erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Telekom wegen Verkauf des iPhone

am 29.11.2007 von Handakte WebLAWg

Das exklusive Verkaufskonzept des iPhone hat in Deutschland schon für viel Ärger gesorgt. Jetzt hat das Mobilfunkunternehmen Vodafone Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen das Konkurrenzunternehmen Telekom, das in Deutschland die alleinigen Verkaufsrechte für das iPhone hat, erwirkt.
Mit dem Verkauf des iPhone hat die Telekom ein für den deutschen Mobilfunkmarkt einzigartiges Geschäftsmodell entwickelt. Das iPhone ist aufgrund einer elektrischen Sperre nicht mit den Karten anderer Mobilfunkanbieter nutzbar, sondern lediglich im Netz der Deutschen Telekom verwendbar. Die Telekom hat den Verkauf des iPhone an einen 2-Jahres-Mobilfunkvertrag der Telekom-Tochter T-Mobile gekoppelt. Gegen diese Art von Koppelgeschäft will Vodafone Deutschland mit der einstweiligen Verfügung vorgehen, und gerichtlich klären, ob eine solche Geschäftspraxis erlaubt ist. Laut Aussage des Vodafone-Managers Friedrich Joussen will Vodafone damit nicht den Verkauf des iPhone durch die Telekom unterbinden, vielmehr wird damit das Ziel verfolgt, dass das iPhone ohne Vertragsbindung und damit auch mit den Verträgen anderer Mobilfunkanbieter nutzbar ist. …

Vodafone erwirkt einstweilige Verfügung gegen T-Mobile wg. exklusiven iPhone-Verkauf

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Nach einer DPA-Meldung, die u.a. von FAZ, SZ und Die Welt übernommen wurde, soll Vodafone gegen T-Mobile wegen des exklusiven iPhone-Verkaufs eine einstweilige Verfügung vor dem LG Hamburg erwirkt haben.Welchen konkreten Inhalt die einstweilige Ver…

Streit um Exklusiv-Vertrieb entbrannt

Handakte WebLAWg / Darf T-Mobile das iPhone exklusiv vertreiben? Vodafone meint: Nein. Und hat vor Gericht mit einer einstweiligen Verfügung vorerst Erfolg. Doch die Telekom wehrt sich. Vodafone D2 hatte gestern beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung ge…

ROUNDUP: Vodafone erwirkt Einstweilige Verfügung gegen iPhone-Verkauf - Y! Finanzen

Bonn Blawg / ROUNDUP: Vodafone erwirkt Einstweilige Verfügung gegen iPhone-Verkauf - Y! FinanzenWettbewerbsrechtlich eine ganz spannende Frage: darf die Kopplung so wie hier vorgenommen werden? Da würde mich die Antragsschrift schon sehr interessieren. Abgeste…

iPhone: Vodafone klagt gegen T-Mobile

LawBlog / Vodafone Deutschland ist sauer, weil Konkurrent T-Mobile in Deutschland das iPhone exklusiv vertreiben kann und das Gerät ausschließlich mit einer Karte von T-Mobile funktioniert. Wie die Süddeutsche Zeitung sowie diverse andere Medien berichten,…

Verhandlungstermin im iPhone-Streit am 29.11.2007

Telekommunikation und Recht / Das Landgericht Hamburg hat in dem iPhone-Streit zwischen Vodafone und T-Mobile einen Verhandlungstermin auf den 29.11.2007 angesetzt. Durch die zuvor ergangene einstweilige Verfügung wurde es T-Mobile verboten, das iPhone von Apple nur in Verbindu…

Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile wegen iPhone-Exklusiv-Vertrieb

Telekommunikation und Recht / Der Telekommunikationsanbieter Vodafone hat gegen T-Mobile eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Die Verfügung soll sich gegen den exklusiven Vertrieb des iPhones durch T-Mobile richten. Ein Verkaufsstopp ist damit jedoch…

T-Mobile bietet das iPhone ohne SIM-Lock für 999 EUR an

Telekommunikation und Recht / T-Mobile reagiert auf die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg und bietet das iPhone jetzt ohne Vetrag für 999 EUR an. Der Vertrieb des iPhones ohne Vertrag erfolgt zur Zeit nur über die Telekom-Shops. Das Gerät kann nicht über die…

Vodafone zum iPhone-Urteil

Telekommunikation und Recht / In einer Pressemittleiung äußert sich Vodafone zum iPhone-Urteil des Landgerichts Hamburg: “Wenn es zukünftig rechtlich möglich ist, Handys in Deutschland mit derart restriktiven Netzsperren und Tarifbindungen zu verkaufen, so hält Vodafon…

iPhone-Tarife: Ich bin doch nicht blöd!

medien-gerecht / Eigentlich war es ja schon vorher klar, dass der iPhone-Traum spätestens an den Tarifen, die T-Mobile anbietet, platzen würde. Die Telekom kastriert seinen eigenen Marktvorteil, den es dem iPhone bieten konnte. Gemeint sind nicht die teuren…

T-Mobile darf iPhone weiter exklusiv anbieten

JuracityBlog / Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 04.12.2007 - 315 O 923/07 – entschieden, dass die T-Mobile Deutschland GmbH das Handy iPhone des US-amerikanischen Herstellers Apple mit einem Zweijahresvertrag und einer technischen Sperre für andere deutsc…

LG Hamburg: T-Mobile darf iPhone wieder exklusiv vermarkten

Telekommunikation und Recht / Das Landgericht Hamburg hat die von Vodafone erwirkte einstweilige Verfügung gegen T-Mobile wieder aufgehoben. Das Gericht sah in dem Exklusiv-Vertrieb des iPhones durch T-Mobile keinen Verstoß gegen das Wettbewerbs- oder das Kartellrecht. T-Mobile…

iPhone: Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile - Teil 2

Telekommunikation und Recht / Die Financial Times berichtet über den Inhalt der einstweiligen Verfügung gegen T-Mobile. Danach wird es T-Mobile verboten, “das iPhone anzubieten oder auf den Markt zu bringen, wenn es nur in Verbindung mit dem Abschluss eines eigenen Mobilv…

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Rainer Langenhan

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