VOB/B: Keine Privilegierung gegenüber Verbrauchern, Inhaltskontrolle als AGB nach BGH möglich
am 25.07.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de
Der VIII. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 24. Juli 2008 - Az: VII ZR 55/07- darüber entschieden, ob die VOB/B, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen TEil B, einer Kontrolle nach den Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß Â§ 307 ff BGB unterliegt, wenn sie gegenüber Verbrauchern verwendet wird.
Geklagt hatte eine Verbraucherzentrale gegen den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuß, ein Verein, der die VOB erstellt und weiterentwickelt.
Dabei hat die Verbraucherzentrale beanstandet, dass der Verein die Verwendung auch gegenüber Verbrauchern empfiehlt, obwohl die VOB Klauseln enthalte, die für diese nicht geeignet seien.
In seinem Urteil stellt der BGH fest, dass die Regelungen einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff BGB unterliegen, wenn sie gegenüber Verbrauchern verwendet werden
Bei der Verwendung gegenüber Nicht-Verbrauchern sei die VOB privilegiert und unterliege keiner Überprüfung nach den §§ 307 ff BGB. Diese Privilegierung erstrecke sich aber nicht auf die Verwendung gegenüber Verbrauchern:
Diese auf richterliche Fortbildung gegründete sogenannte Privilegierung der VOB/B ist bei Verwendung gegenüber Verbrauchern nicht gerechtfertigt. Denn ein maßgeblicher Gesichtspunkt für diese Privilegierung ist der Umstand, dass die VOB/B vom Beklagten unter Mitwirkung der Auftragnehmer- und der Auftraggeberseite erarbeitet wird und daher beide Seiten die Möglichkeit haben, ihre jeweiligen Interessen zu vertreten und ihnen Geltung zu verschaffen. Dies …
Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbraucher
Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH / In Abkehr zu seiner bisherigen Rechtssprechung (die VOB/B nicht in Einzelfragen an den Maßstäben der §§307-309 BGB zu messen, da insgesamt ein ausgewogenes Regelwerk vorliegt) hat der Bundesgerichtshof am 24.07.2008 ausdrücklich festgestellt, d…
BGH: Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern
Rechtblog / Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob die Klauseln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) bei Verwendung gegenüber Verbrauc…
Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob die Klauseln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) bei Verwendung gegenüber Verbrauchern einer Einzelkon…
VOB/B gegenüber Verbrauchern nicht privilegiert
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Es kommt einer kleinen baurechtlichen Sensation gleich, das Urteil des BGH vom 24.07.2008 (Az. VII ZR 55/07): Die einzelnen Klauseln der VOB/B unterliegen bei einer Verwendung gegenüber Verbrauchern einer Inhaltskontrolle. Diese auf richterliche Fo…
Nach 25 Jahren Ende der Privilegierung - VOB/B Klauseln können der Inhaltskontrolle unterzogen werden
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Nachdem die VOB/B Klauseln 25 Jahre als privilegiert galten, d.h. nicht der AGB Inhaltskontrolle gem. § 9 AGBG bzw. §§ 307 ff. BGB unterlagen, hat der VII. Senat des BGH am 24. Juli 2008 (Az: II ZR 55/07) entschieden, dass die einzelne…
Privates Baurecht und Architektenrecht: Bundesgerichtshof und Gesetzgeber beenden die Privilegierung der VOB/B bei Verbrauchern Â
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Kurz vor Verkündung des neuen Forderungssicherungsgesetzes, das am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, hat der Bundesgerichtshof eine darin vorgesehene Gesetzesänderung gleichsam vorweggenommen und die bislang angenommene Privilegierung der VOB/B bei Ve…
