Virtuelles Kupferstichkabinett
am 21.09.2007 von http://archiv.twoday.net/
http://www.virtuelles-kupferstichkabinett.de/
Kann nicht anschaun,
Server ist down
nennt man wohl geheiset
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96362/from/rss09
Nun sieht man die Inhalte und ist wie üblich befremdet. Ohne Copyfraud läuft bei solchen Unternehmungen wohl nix mehr:
Wird das Ganze oder Teile der Website ohne schriftliche Genehmigung des Herzog Anton Ulrich-Museums bzw. der Herzog August Bibliothek auf anderen Internetseiten, Datenträgern oder Printmedien veröffentlicht, werden die Rechteinhaber Gebühren für die Veröffentlichung in Rechnung stellen.
Die Herzog August Bibliothek verweist hierzu auf die niedersächsische Gebührenordnung für die Bibliotheken des Landes und Hochschulbibliotheken vom 10.11.2004 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 32/2004), Anlage zu §2 Abs.1, Gebühren für die Veröffentlichung. Rechtsgrundlage ist die Benutzungsordnung für die Landesbibliotheken vom 01.11.2004 (Nds. Ministerialblatt Nr. 39/2004) in der jeweils gültigen Fassung.
Gähn. Ich hoffe, die machen wirklich mal ernst und stellen in Rechnung und dann wird gerichtlich geklärt, dass das heisse Luft ist.
Erstens: Durch originalgetreues Digitalisieren entsteht kein Schutzrecht nach § 72 UrhG.
Zweitens: Das Datenbankschutzrecht verbietet vertragliche Formulierungen wie obige ausdrücklich in § 87e UrhG, da auch unsystematische Entnahme unwesentlicher Teile verboten wird.
Drittens: Die Benutzungsordnung von 2004 ist nicht hinreichend durch ein Gesetz ermächtigt, um den Grundrechtseingriff zu rechtfertigen. Ich spare …
Genehmigung bei Textveröffentlichung?
Archivalia (Archivrecht) / http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/01/12/neue_bibliotheksgebuhrenverordnung_in_ba~1544752 Es geht um die neue Gebührenordnung für die Landesbibliotheken in Baden-Württemberg. Text (aktuell): http://www.wlb-stuttgart.de/benutzung/gebuehren.html…
Baugebührenordnung in Berlin nichtig
Lichtenrader Notizen / Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat es mangels gesetzlicher Grundlage für unzulässig erklärt, Gebühren für die Befreiung von den Bestimmungen über das zulässige Maß der baulichen Nutzung nach der Berliner Baugebührenordnung neben der Bau…
Vereinigung Berliner Strafverteidiger veröffentlicht Kammergerichtsentscheidung zu Übergangsfällen BRAGO/RVG bei Pflichtverteidigung
Lichtenrader Notizen / Die Vgg. Berliner Strafverteidigerl veröffentlicht auf ihrer Homepage dien Beschluss des Kammergerichts, in dem - endlich - für Berlin klargestellt wurde, was vorher fast überall einhellig so gesehen wurde: Wird der Pflichtverteidiger nach dem 1…
ArchG-ProfE (8): Benutzungs- und Gebührenordnung
Archivalia (Archivrecht) / Der Professorenentwurf für ein völlig neues Bundesarchivgesetz http://archiv.twoday.net/stories/4838980/ ignoriert leider urheberrechtliche Fragen komplett. Für den § 19 Benutzungs- und Gebührenordnung wird folgender Wortlaut vorgeschlagen: Da…
Zur Beihilfefähigkeit der Gebühr nach Nummer 3 GOÄ neben anderweitigen Leistungen
Recht und Alltag / Es spricht viel dafür, dass auch Zahnärzte eine Gebühr für eine eingehende Beratung nach Nummer 3 GOÄ gemäß deren Leistungslegende nicht berechnen dürfen, wenn sie damit im Zusammenhang (abgesehen von Untersuchungen) anderweitige Leistungen,…
Veröffentlichung von Datenbankinhalten
Blickpunkt Recht & Steuern / Welche Urheberrechte verbleiben dem Ersteller einer Datenbank, wenn Datenbankinhalte veröffentlicht, werden? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu beschäftigen: Werden Daten aus einer vom Hersteller veräußerten Datenbank in einer…
