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Virtuelle Schwerter und der Erschöpfungsgrundsatz: Kann Blizzard das Traden verbieten?

am 06.02.2008 von RechtReal

Manche Götter virtueller Welten erlauben den Handel mit virtuellen Gegenständen, andere nicht - so auch Blizzard, der Betreiber von World of Warcraft:WoW-AGB: 3. C.: Sie stimmen zu, dass Sie unter keinen Umständen (...) (v) Gold, Waffen, Rüstung oder andere virtuelle Gegenstände, die in World of Warcraft benutzt werden, außerhalb der World of Warcraft-Plattform für echtes Geld zu kaufen oder zu verkaufen oder zu tauschen;Martin Boonk (Vrije Universiteit Amsterdam) und Arno R. Lodder (Centre for Electronic Dispute Resolution) haben dazu einen interessanten Gedanken aufgeworfen: Möglicherweise verbietet der Erschöpfungsgrundsatz (First Sale-Doctrine) den Betreibern, derlei Verbote aufzustellen (S. 8).Dieser Grundsatz beschränkt das Verbreitungsrecht des Urhebers gem. § 17 UrhG. Der Urheber darf bestimmen, ob und wie sein Werk in den Verkehr gebracht wird. Ist der Gegenstand jedoch im Verkehr, ist dieses Recht erschöpft. Grundgedanke der Erschöpfung ist die Sicherung der Verkehrsfähigkeit von Werkstücken.Wenn der Ork O also vom WoW-Betreiber Blizzard ein Schwert bekommt, ist dieses Schwert im Verkehr und Blizzards rechtliche Kontrolle über seine Verbreitung endet (die Argumentation der Autoren verlief original anhand der EU-Richtlinie 2001/29/EG und wurde von mir in das deutsche UrhG übertragen).Kommentar im Hinblick auf die deutsche Rechtslage:1. Körperlichkeit des SchwertesDer Erschöpfungsgrundsatz bezieht sich grundsätzlich nur auf körperliche Gegenstände. Dies wird insbesondere durch den neuen § 19a UrhG deutlich, der die öffentliche Zugänglichmachung von Werken im Internet umfasst und diese damit von der Verbreitung gem. § 17 UrhG abgrenzt. Damit könnte die Diskussion schon zu Ende sein - der Erschöpfungsgrundsatz umfasst das Schwert überhaupt nicht.2. § 19a UrhG nicht anwendbar …

Zum Erschöpfungsgrundsatz

IT-Blawg / Der BGH hat am 03.03.2005 (Az.: I ZR 133/02) entschieden, dass die Darlegungs- und Beweislast derjenige trägt, der sich auf die Erschöpfung gem. § 17 Abs. 2 UrhG beruft. Außerdem gilt nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung die Vermutun…

LG München I: Oracle ./. usedSoft - Der Erwerber von beschränkten, nicht weiter abtretbaren Nutzungsrechten kann diese nicht außerhalb dieser Rechte an Dritte weiterübertragen und darf Dritte nicht ermuntern, sich die Software vom Hersteller h

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende BeschrÅ

Fotorecht-Spezial Teil 3; Inhaber und Inhalt der Rechte

Law-Blog / Teil 2 (Bearbeiterrechte, Urheberrechtsvermerke) gibt es hier. 2.1.4 Wer ist Urheber? Meist trivial, ab und an aber doch recht verzwickt ist die Frage, wer eigentlich Urheber eines Bildes ist. § 7 UrhG sagt dazu nur, das sei der Schöpfer des Wer…

LG Berlin: Öffentlich Zugänglichmachen von Werken im Internet

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Gemäß § 15 UrhG hat alleine der Urheber eines Werkes das Recht, ob und wie sein Werk öffentlich zugänglich gemacht wird. § 19 a UrhG definiert das öffentlich Zugänglichmachen als das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlich…

Abmahnwelle bei eBay-Verkäufen von Ed Hardy Produkten!

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / eBay-Verkäufern geht es mal wieder an den Kragen: Wie schon im Falle der Abmahnwelle bei Verkäufen von Abercrombie & Fitch Produkten vor 2 Monaten, worüber die IT-Recht-Kanzlei damals berichtete, werden derzeit Verkäufe von Ed Har…

Veröffentlichung von Datenbankinhalten

Blickpunkt Recht & Steuern / Welche Urheberrechte verbleiben dem Ersteller einer Datenbank, wenn Datenbankinhalte veröffentlicht, werden? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu beschäftigen: Werden Daten aus einer vom Hersteller veräußerten Datenbank in einer…

LG München: Download-Lizenzen erschöpfen sich nicht

Telemedicus / Normalerweise gilt im Urheberrecht der so genannte „Erschöpfungsgrundsatz“ (§ 17 Absatz 2 UrhG): Ist ein Werk einmal verkauft worden, so steht dem Urheber keine Kontrolle der weiteren Veräußerungen seines Werkes mehr zu. Dies gilt auch i…

Kann man per kostnepflichtigem Download erworbene Software weiter veräußern?

BERLIN BLAWG / In diese -unter Urheberrechtlern seit Jahren heftig umstrittene- Frage ist nun, nach einem Bericht bei Heise, durch eine Entscheidung des LG München I Bewegung gekommen. Das Landgericht untersagte danach einem Münchner Unternehmen den Handel mit &…

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Hendrik Wieduwilt

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