Virtual Personal Videorecorder
am 07.04.2007 von http://log.handakte.de/
Die Speicherung und Überlassung von Sendungen (hier: Fernsehsendungen) an Dritte im Rahmen eines entsprechenden Internetangebots (Virtual Personal Videorecorder) stellt eine unzulässige Vervielfältigung dar und verletzt das Senderecht der jeweiligen Sendeunternehmen.
Ein Eingriff in das Weitersenderecht (§§ 87 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1, 15 Abs. 2 Nr. 3, 20 UrhG) scheidet aus, wenn eine zeitverschobene Weitersendung erfolgt (hier: Im Wege des sog. Streaming). Denn unter dem Begriff der “Weitersendung” ist nur eine gleichzeitige Weitersendung zu verstehen. Erfolgt die Abgabe eines Datenstroms über das Internet aber nicht zeitgleich …
OLG Dresden: Virtual Personal Videorecorder - Die Speicherung und Überlassung von Sendungen an Dritte im Rahmen eines entsprechenden Internetangebots stellt eine unzulässige Vervielfältigung dar und verletzt das Senderecht der jeweiligen Sende
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Speicherung und Überlassung von Sendungen (hier: Fernsehsendungen) an Dritte im Rahmen eines entsprechenden Internetangebots (Virtual Personal Videorecorder) stellt eine unzulässige Vervielfältigung dar und verletzt das Senderecht der j…
OLG Köln: Personal Video Recorder
domainundrecht.de / JurPC: OLG Köln, Urteil vom 09.09.2005 (Az.: 6 U 90/05) Ein Angebot an Internetnutzer, aus in Deutschland ausgestrahlten Fernsehprogrammen Sendungen auswählen und zeitversetzt auf dem eigenen Personal Computer ansehen zu kö…
Virtueller Online Video Recorder
Handakte WebLAWg / Das Mitschneiden von Fernsehsendungen über Internet-Anbieter verstößt nach einer Entscheidung des Braunschweiger Landgerichts gegen das Urheberrecht. Das Gericht erließ am Mittwoch gegen eine Hamburger Firma eine Einstweilige Verfügung. Danach d…
Internet ersetzt Videorecorder im Büro
37sechsBlog / Gerade weil die meisten Betriebsräte bereits Mühe haben, ein ordentliches Büro zu bekommen. Beim Videorecorder sieht´s anders aus. Hauptsache, der Betriebsrat hat einen Computer samt Internetzugang. Mehr zum Thema Web-Videorecorder ist hier zu er…
Drucker sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG
Handakte WebLAWg / Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG. Drucker sind keine Geräte, die Werkstücke “durch Ablichtung … oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältig(en)”. Zwar stellt…
Neuer IPTV-Dienst Zattoo mit rechtlichen Hindernissen
Telemedicus / Ein neuer Dienst aus der Schweiz ist in den bewegten IPTV-Markt eingestiegen: „Zattoo“ bringt herkömmliche Fernsehprogramme ins Internet. Mit einer kostenlosen Software können Nutzer herkömmliche Fernsehprogramme über den Compute…
OLG Düsseldorf: Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG. 2. Drucker sind keine Geräte, die Werkstücke durch Ablichtung ... oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältig(en). Zwar stellt ein Druck…
OLG Hamburg: Streaming-Aufnahmen urheberrechtswidrig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Urt. v. 07.07.2005 - Az: 5 U 176/04) hatte darüber zu entscheiden, ob das Anbieten von Musikstücken via Internet-Streaming die Urheberrechte der Künstler bzw. der Tonträgerhersteller verletzt.Dabei hatten die Hamburger Richter u.…
Virtual Goods | AXMEDIS
immateriblog.de / Giovanni sagt, ich muss hier mal wieder was reinschreiben, weil das Blog völlig verwaist aussieht. Recht hat er natürlich, daher hier zumindest mal der Link auf die Präsentation, die ich in Florenz beim Virtual Goods-Workshop während der AXMEDIS…
