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VIP Medienfonds 3 und 4: Fondschefs Andreas Schmid und Andreas Grosch wegen Steuerhinterziehung verurteilt

am 14.11.2007 von KAPITAL-RECHTINFO

Schmid muss für sechs Jahre ins Gefaengnis, Grosch kam mit zwei Jahre auf Bewaehrung und einer Geldbuße davon. Strafmildernd beruecksichtigten die Muenchener Richter der 4. Strafkammer, dass die Angeklagten sich in erster Linie nicht selbst bereicherten und der Schaden fuer den Fiskus begrenzt ist: Die Finanzaemter werden sich die Steuern bei tausenden von Anlegern zurueckholen.
Die Fondschefs hatten für die Filmfinanzierungsfonds Gelder in dreistelliger Millionenhöhe bei den Anlegern eingesammelt. Diese flossen entgegen der Prospektierung nicht in Filmproduktionen, sondern nach Ansicht des Gerichts überwiegend auf Bankkonten, wo sie wie Festgeld verzinst wurden. Bei den Steuererklärungen hätten beide Fondsmanager wissentlich falsche Angaben gemacht.
 
Nach Medienberichten will die Verteidigung von Schmid Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Sie sieht in dem Strafurteil die steuerlichen Komponenten nicht ausreichend gewürdigt und ebenfalls nicht die Rolle der Berater der Filmfonds. Bis zur endgültigen Entscheidung kommt Schmid nur gegen eine Kaution von 4 Millionen Euro auf freien Fuß.
 
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Für zivilrechtliche Ansprüche gegen die Fondsmanager ergibt sich jetzt ein Beweisvorteil für die Anleger. Allerdings steht den Geldgebern nur noch ein enges Zeitfenster zur Verfügung. Ansprüche aus Prospekthaftung verjähren innerhalb von drei Jahren ab Beitrittserklärung – siehe hierzu auch unser Mandantenmagazin …

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