Vierte Runde

In der vierten Runde des allseits beliebten Wettkampfes crh vs. BVB geht es wieder einmal heiß hier (Siehe meine Kommentare Nr. 1, 2 und 3).

Die Berliner Volksbank hat sich also mit einer Beschwerde an die Kammer gewandt. Von den verschiedenen denkbaren Handlungsoptionen scheint mir dies die am wenigsten zielführende zu sein: Eine Beschwerde bei der Kammer richtet bestenfalls auf der Gegenseite Schäden an. Ein Nutzen für den Beschwerdeführer ergibt sich jedoch (fast) nie. Im vorliegenden Fall sehe ich überhaupt keine Konstellation, wo die BVB einen Vorteil hat. Im Allgemeinen beugt unser Rechtssystem solchem Vorgehen unter Stichworten wie Rechtsschutzbedürfnis und Beschwer recht erfolgreich vor. Eine – an sich korrekte – Ausnahme besteht nur für Überwachungsinstitutionen wie der Staatsanwaltschaft, (wie hier) der Kammer oder auch der BaFin. Demensprechend werden diese Institutionen zwangsläufig zu Anlaufstellen für nun ja … verschiedenes.

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Themen: Juristisches , Unterhaltsames , Philosophie , Berliner Volksbank , Verhandlungen

Erschienen 23. Juni 2010 auf http://www.martin-neldner.de.

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