Vierte Klatsche für Versicherer

Wer eine Lebensversicherung gekündigt hat, muss massive Abschläge hinnehmen. Das ist oftmals ungesetzlich, hat das Landgericht Hamburg entschieden – nun schon im vierten Fall. Das Landgericht Hamburg erklärte Vertragsklauseln der Iduna Leben für unwirksam, wie die Verbraucherzentrale Hamburg als Klägerin mitteilte (Az. 324 O 1152/07). Nach Angaben der Verbraucherschützer haben Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen oder beitragsfrei stellen mussten, demnach Anspruch auf einen höheren Rückkaufswert. Davon könnten vor allem Betroffene profitieren, die bislang wenig oder gar nichts bekommen haben. Zuvor waren wegen desselben Streitpunkts bereits der Deutsche Ring, die Hamburg-Mannheimer und die Volksfürsor…

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Themen: Urteil , Rentenversicherung , Landgericht Hamburg , Verbraucherzentrale Hamburg , Lebensversicherung , LG Hamburg 324 O 1152/07
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 25. Januar 2010 auf http://log.handakte.de/.

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