Viereinhalb Jahre für Anstiftung zum Totschlag

Von der eigenen Vergangenheit eingeholt: Weil sie vor über zwölf Jahren in Würzburg drei junge Russland-Deutsche zur Tötung ihres gewalttätigen Ehemanns aufgefordert hat, muss eine 34-Jährige aus Moldawien für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Mann wurde Ende 1994 mit einem Schießkugelschreiber erschossen, seine Leiche mit einer Metallplatte beschwert und in den Main geworfen. Seine Witwe nahm am Donnerstag nach 18 Monaten Untersuchungshaft das Urteil unter Tränen entgegen.

Die Leiche des 28-jährigen Vitali V. wurde im Februar 1995 auf Höhe der Kläranlage in Würzburg aus dem Main gezogen. Dass er erschossen wurde, war gleich klar, aber erst ein Jahrzehnt später konnte das Verbrechen aufgeklärt werden. Der Mann aus der moldawischen Republik Transnistrien wurde im November oder Dezember 1994 von drei jungen Spätaussiedlern mit einem Schießkugelschreiber zweimal in den Kopf geschossen. Wegen des spektakulären Mordes in Geheimdienst-Manier wurden die drei Täter im Frühjahr 2006 von der Jugendkammer des Würzburger Landgerichts zu Jugendstrafen zwischen fünf und acht Jahren verurteilt.

So außergewöhnlich wie diese Vorgeschichte ist auch das Verfahren gegen die Anstifterin: In dem Mordprozess gegen die Haupttäter sagte am 1. März 2006 auch die Witwe des Opfers aus. Zwar bestand gegen die heute 34-Jährige ein Haftbefehl, weil sie von zwei der Täter als Initiatorin des Mordes bezeichnet worden war. Für die Zeugenaussage in Würzburg wurde ihr vom Gericht so genanntes „freies und sicheres Geleit“ zugesichert. Nur deshalb reiste die Frau mit ihrer Tochter überhaupt aus Transnistrien an.

Dort wäre sie sicher gewesen und hätte keine Auslieferung befürchten müssen. Vor Gericht beging die Frau dann einen entscheidenden Fehler: Obwohl sie vom Vorsitzenden der Jugendkammer eingehend darüber belehrt worden war, dass sie auch unter freiem Geleit keine Straftaten begehen darf, sagte sie im Zeugenstand in einigen Punkten nicht die Wahrheit. Deshalb wurde sie wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage und Fluchtgefahr in Haft genommen.

Später verzichtete die Witwe freiwillig auf das freie Geleit und machte so den Prozess wegen Anstiftung zum Mord erst möglich. Dass sie nach 18 Monaten Untersuchungshaft an Stelle einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit viereinhalb Jahren davon kam, lag an einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Danach gestand die 34-Jährige, dass sie 1994 bei einem Besuch in Deutschland ihren Ehemann loswerden wollte. Mindestens zwei Jahre lang war sie zuvor ständigen Schlägen, Demütigungen und Vergewaltigungen von Seiten ihres Mannes ausgesetzt.

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Erschienen 27. Juli 2007 auf http://www.woetzel-online.info/.

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