VIER WORTE
am 27.10.2005 von LawBlog
Die Aufnahme in die DNA-Kartei ist an hohe Hürden geknüpft. Für die Entnahme der Körperzellen ist ein richterlicher Beschluss erforderlich. Dieser muss nach dem Gesetz sorgfältig begründet werden. § 81g Abs. 3 Strafprozessordnung schreibt vor:
In der schriftlichen Begründung des Gerichts sind einzelfallbezogen darzulegen
1. im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 die für die Beurteilung der Erheblichkeit der Straftat bestimmenden Tatsachen,
2. die Erkenntnisse, aufgrund derer Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Beschuldigten künftig Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu …
VERLOREN
LawBlog / Brief eines Richters: Die Akte zum Verfahren D. ./. S. ist bedauerlicherweise seit November 2004 nicht mehr auffindbar. Alle diesbezüglichen Nachforschungen sind bislang erfolglos geblieben. Die Hoffnung, dass die Akte gleichwohl noch irgendwo au…
DNA-Datei und Vollzug des Gesetz
Handakte WebLAWg / Die körperliche Untersuchung eines Tatverdächtigen richtet sich nach den §§ 81 - 81g StPO. Grundsätzlich sind entnommene Blutproben oder Körperzellen...…
VORSCHRIFTEN
LawBlog / § 81a Abs. 3 Strafprozessordnung: Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglic…
Textbausteine
LawBlog / Die Staatsanwaltschaften überschütten Gerichte mit Anträgen auf “Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetischer Untersuchung zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters”. So zumindest mein Eindruck. Dabei beschränken…
Express-Entscheidung
LawBlog / Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, meinem Mandanten Körperzellen zu entnehmen, um seine DNA speichern zu können (§ 81g Strafprozessordnung). Der Mann ist wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Allerdings sprechen gravierende Umständ…
BVerwG 3 B 7.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs 2 Nr. 1 VwGO). In dem erstrebten Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage geklärt werden, welche Anforderungen an die Begründung, ...…
SCHNELLER IN DIE KARTEI
LawBlog / Für Beschuldigte und Verurteilte ist der Weg in die DNA-Kartei kürzer geworden. Bisher war in der Regel eine richterliche Anordnung erforderlich. Diese wird jetzt nicht mehr gebraucht, wenn der Betreffende schriftlich einwilligt. Er muss vorher da…
AUSSCHEIDUNG ODER ABSONDERUNG
LawBlog / Ein Richter ordnet die Entnahme von Körperzellen für eine DNA-Analyse an. Er begründet das wie folgt: Durch die Maßnahme kann ein Aufklärungserfolg in einem zukünftigen Strafverfahren erwartet werden, da es nicht ausgeschlossen werden kann, das…
