Vielleicht sollten wir die Forderung noch um Schmerzensgeld erweitern

Gerade eben telefonierte ich mit einem Schuldner mit dem es bisher keine Probleme gab. Zumindest wenn man davon absieht, dass er trotz fünf Mahnungen meines Mandanten dessen Rechnung noch immer nicht bezahlt hat.

Ich rief also dem Schuldner an um mit ihm eine Einigung zu erzielen, damit wir die Rechnung so schnell wie möglich vom Tisch haben. Immerhin sind es inkl. Kosten nur knapp 150 Euro. Das sollte also eigentlich innerhalb relativ kurzer Zeit erledigt sein.

Bereits zu beginn merkte man den etwas gereizten Unterton des Schuldners. Als ich mir dann frecherweise erlaubte, ihm auf die vorangegangenen fünf Mahnungen hinzuweisen, brüllte er förmlich ins Telefon.

Was wir uns den eigentlich erlauben. Die Rechnung sei doch erst vom 31.03.2010 und er würde seine Rente schließlich auch erst am Monatsende bekommen. Es wäre eine bodenlose Frechheit, dass wir ihm überhaupt eine Mahnung geschickt hätten, denn er würde seine Rechnungen grundsätzlich immer bezahlen. Es gäbe ja überhaupt keinen Grund für eine Mahnung.

Als ich ihn dann darauf hinwies, dass die Rechnung mittlerweile schon fast 4 Monate fällig wäre und er sich im Verzug befindet, beschimpfte er mich noch auf griechisch und knallte dann den Hörer hin.

Mal sehen ob der Schuldner auch so ungehalten reagiert, wenn demnächst der Gerichtsvollzieher…

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Themen: Telefon , Gewalt , Gerichtsvollzieher , Schuldner , Mahnungen , Wutausbruch
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 23. Juli 2010 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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