Vielleicht doch lieber gleich scharf schiessen?

Auf diesen Gedanken kommt man jedenfalls dann, wenn man eine der eigenen Fotoarbeiten, die in rund 100 Agenturen weltweit angeboten werden, hier und da im Net entdeckt. Und zwar ohne Hinweis darauf, dass oder wo die Nutzungslizenz dafür erworben wurde, auch ohne Urhebervermerk. Kann ja mal passieren, dass jemand das übersieht oder die Firma, die dessen Webdesign für ihn erledigt hat. Und die ja oft auch diejenige ist, die für ihn die Nutzungslizenz erworben hat. Und ihm eine Rechnung für Ihre Website-erstellung gestellt hat. Als Paketpreis, in dem auch Kosten solcher Lizenzen eben dann drin sind. Manchmal wissen also solche Websitebetreiber nicht so genau, wo die Bilder herkommen, mit denen sie die Website schmücken. Müssen sie aber wissen. Weil: Der Websiteinhaber ist eben der Nutzer. Und sie sind verantwortlich für die Website. Und für das, was dort genutzt wird und dass er auch eine Lizenz dafür hat. Und sie auch nachweisen kann. Wurscht also, was Webdesigner für ihre Kunden erledigen – mit der Website müssen sie ihm auch das aushändigen, was er dazu an Nachweisen braucht. Also was immer zwischen dem Inhaber der Website und der Firma, die sie designed hat, buchhalterisch und vertraglich so klar geregelt ist – der Inhaber der Website muss und das auch notfalls fix erledigen können, wenn er danach gefragt wird, zB im Wege der Auskunft …oder uU einer Abmahnung:

1. Hat er eine Nutzungslizenz für ein Bild erworben? (oder sein Webdesigner für ihn, in seinem Namen, auf wessen Rechnung? Dafür gibt es Regelungen in den Lizenzverträgen, muss man halt lesen, als Kunde, wie das dann geht, damit der Websitebetreiber alles hat, was er für den Auskunftsfall braucht). 2. Bei wem wurde die Lizenz erworben ? (d.h. bei welcher Agentur?) 3. Er muss die Nutzungslizenz schriftlich vorlegen können, also den Lizenzvertrag, die Rechnung dazu, etc. aus der Umfang der Nutzungsberechtigung, Agentur und Zahlung hervorgehen.

Die Notwendigkeit, Anfragen zu derlei überhaupt beantworten zu müssen, ergäbe sich gar nicht, wenn Websiteinhaber das täten, was sie nach den Lizenzbedingungen von Agenturen und nach dem Gesetz müssen und zusätzlich zusagen: Den Urheber namentlich dort zu nennen, wo sein Bild verwendet wird. Entweder direkt beim Bild oder zB im Impressum bzw bei den dort praktischerweise und übersichtlich auflistbaren Hinweisen auf Urheberrechte. Natürlich ist auch beides kombinierbar, zB ein genereller Hinweis auf Urheberrechte des Website-Inhabers für seine vielleicht eigenen Bilder und/oder anderen urheberrechtlich geschützten Werke, zu denen neben eigenen Bildern ja auch manche Texte und die Website als solche gehören, verbunden mit dem Hinweis, dass und welche davon abweichenden Urheberrechte Dritter bestehen. Als Fotograf genügt dann ein Blick auf die Bildunterschrift oder in das Impressum, um zu sehen, dass und in welcher Agentur das Bild…

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Themen: Bild , Auskunft , Agenturen , Webdesigner

Erschienen 18. Januar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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