Viele Köche verderben den Brei

Der BGH hat mit einem am 12.11.2009 verkündeten Urteil (marions-kochbuch.de) entschieden, dass der Betreiber einer Plattform für Kochrezepte (chefkoch.de) dafür haften kann, dass Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Site hochladen. Dies gilt aber nur dann, wenn der Anbieter nicht bloß einen elektronischen Marktplatz für fremde Angebote betreibt, sondern nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf seiner Internetseite veröffentlichten Inhalte übernimmt und diese Inhalte auch kontrolliert. Der BGH hat hierin ein Zueigenmachen dieser fremden Inhalte gesehen, mit der Konsequenz einer Haftung wie für eigene Inhalte. Die Entscheidung sollte keinesfalls zu der Schlussfolgerung verleiten, dass z.B. der Betreiber eines Meinungsforums oder einer Community-Plattform nunmehr uneingeschränkt für die Kommentare und Inhalte von Usern haftet. Andererseits wird man in Zukunft jetzt noch öfter den Hinweis le…

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Themen: Haftung , Bgh , Brei , Hochladen , Zueigenmachen
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 15. November 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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