Videomessung im Straßenverkehr: Warum wird nicht beim BGH vorgelegt?

Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Beschlüssen zur Videomessung im Straßenverkehr und zu ggf. bestehenden Beweisverwertungsverboten: Grundlage ist jeweils die Entscheidung des BVerfG v. 11.08.2009 – 2 BvR 941/08. Immer wieder wird nach einer Entscheidung des BGH gefragt und beanstandet, dass nicht (endlich) ein OLG dem BGH die Fragen, in denen die OLG zerstritten sind, vorlegt. Das OLG Bamberg hat nun in seinem Beschl. v. 16.03.2010 - 2 Ss OWi 235/10 mal eingehender zur Vorlagepflicht Stellung genommen und sie verneint.

Siehe auch:

OLG Rostock: Widerspruch in der HV gegen Videomessung erforderlich Das OLG Rostock (Beschl. v. 16.11.2009 – 2 Ss Owi 257/09) hat jetzt zu den Voraussetzungen der Rechtsbeschwerde in den Fällen Stellung... Videomessung: OLG Bamberg antwortet kurz und zackig….. Da ist die erste Antwort aus Bayern vo… » Vollständiger Artikel
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Themen: Entscheidung , Bverfg , Olg Hamm , Olg Bamberg , Vorlage , Videokontrolle , Divergenzvorlage

Erschienen 3. Juni 2010 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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Olg Rostock Entscheidungen: OLG Rostock: Widerspruch in der HV gegen Videomessung erforderlich

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