Videoboardwerbung mit eingeschränkter Werbewirkung
am 07.10.2008 von http://www.nennen.de/
Zwar können Kunden rechtmäßige Werbung verlangen, Näheres dazu hier. Die Kontrolle, ob eine geplante Werbemaßnahme rechtmäßig ist, gehört zu den wesentlichen Vertragspflichten einer Werbeagentur. Andererseits haben es die Agenturen grundsätzlich nicht zu verantworten, wenn Werbung erfolglos bleibt. Das Risiko fehlender Werbeeffizienz trägt der Auftraggeber. Eine konzipierte Werbemaßnahme muss „nur“ prinzipiell geeignet sein, die vom Kunden (erkennbar) anvisierten Werbeziele zu erreichen. Vgl. hierzu den Artikel Werbung wirkt – wirkt Werbung?
Was aber gilt, wenn ein Werbedienstleister die anvisierten Werbeziele selbst und vertragswidrig beeinträchtigt? Im März 2008 hatte der BGH über die Rechte eines Auftraggebers auf der Grundlage eines Vertrags über Videoboardwerbung zu entscheiden.
Videoboardwerbung als Werkvertrag
Ein Vertrag mit dem Inhalt, der Öffentlichkeit auf einem Videoboard Werbevideoclips eines Werbetreibenden zu zeigen, die dieser selbst zur Verfügung zu stellen hat, ist ein Werkvertrag. Das Unternehmen ist verpflichtet, die vom Kunden überlassenen Werbespots auf dem Videoboard mit einer bestimmten Wiederholungssequenz zu präsentieren. Gegenstand des Vertrages ist also ein Arbeitsergebnis (Ausstrahlung des Videoclips alle 100 Sekunden). Um einen Mietvertrag handelt es sich nicht, weil dem Kunden die Werbeflächen nicht zum eigenen Gebrauch überlassen werden.
In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte ein im Bauträgergeschäft tätiges Unternehmen seine Werbevideoclips in einer 100-Sekunden-Sequenz zu monatlich € 2.200,-- zzgl. Mehrwertsteuer ausstrahlen lassen. Die Parteien hatten zudem vereinbart, dass Werbung für ein gleiches Produkt an gleicher Stelle ausgeschlossen sein sollte. Trotz dieses Konkurrenzverbots musste der Werbetreibende wenige Monate später feststellen, dass auf dem Videoboard auch Name und Internetadresse seines Hauptkonkurrenten in den neuen Bundesländern gezeigt wurden. Mit welchen Folgen?
Schutz vor konkurrierender Werbung als …
Werbung wirkt – wirkt Werbung?
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Sternchenhinweis bei PKW-Leasingangebot in TV-Werbung unlauter?
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