Videoaufnahmen von der Loveparade 2010 im Netz – Rechtmäßig?

Ich finde es interessant, dass bereits vor Tagen im Spiegel angekündigt wurde, dass der Loveparade-Veranstalter die Videoaufnahmen von der Loveparade im Internet zur Verfügung stellen möchte, was er heute auch getan hat – aber niemand bisher thematisiert hat, ob dieser das überhaupt darf. Nicht zuletzt mit Blick auf die Tatsache, was für eine Diskussion rund um Google-Streetview bis heute herrscht, wundert es mich dann doch sehr, dass hier niemand zumindest einmal die Frage stellt.

Nicht zuletzt aus zeitlichen Gründen möchte ich an dieser Stelle von einer detaillierten Analyse absehen, komme für mich aber zu dem Ergebnis, dass die Veröffentlichung bei mir grds. erst einmal keinen durchgreifenden Bedenken begegnet. Ich gehe von einer Aufnahme im Einklang mit §6b BDSG aus, wobei die spätere Veröffentlichung m.E. erst einmal nicht vom §6b BDSG gedeckt ist. Man wird wohl zum §6b III S.2 BDSG tendieren:

Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.

Die “Verfolgung von Straftaten” ist hier naheliegend, aber: Das angemessenere Verhalten dürfte es sein, das Material den Ermittlungsbehörden (und nicht gleich der Öffentlichkeit) zur Verfügung zu stellen. Aber: Selbst wenn man meint, die Veröffentlichung der Daten wäre mit §6b BDSG nicht in Einklang zu bringen – im §43 BDSG ist bis heute keine Sanktion für einen Verstoß gegen den §6b BDSG vorgesehen. Wenn überhaupt, sehe ich die Bussgeldvorschrift des §43 II Nr.2 BDSG betroffen:

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält [...]

Dabei allerdings ist zu fragen, ob in dem enormen öffentlichen Interesse an einer Aufklärung und möglichst vielen Informationen nicht eine “Befugnis” zu sehen ist. Interessant dürfte es m.E. nur werden, wenn eine Aufnahme – in Großaufnahme? – einzelne Teilnehmer zeigt. Hierbei wäre vielleicht an das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Betroffenen samt Unterlassungsanspruch zu denken, was m.E. aber durch §23 I Nr.3 KURHG gerege…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Datenschutz , Google , Kameraüberwachung , Anmerkung

Erschienen 30. August 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Berichtigungspflicht als Breitschwert gegen Google-Streetview?

Datenschutzbeauftragter Online | 2. Dezember 2008 — Die Menschen scheinen zunehmend mit Diensten wie Google Streetview unglücklich zu sein - speziell mein “Müll vor der Haustüre”-…

Blogs und das BDSG

Datenschutzbeauftragter Online | 16. Dezember 2008 — Ich finde den aktuellen Artikel von Breyer trotz meiner Kritik (dort der erste Kommentar) lesenswert, dahier hier der Link: “De…

Da filmt eine Privatperson - was tun?

Datenschutzbeauftragter Online | 5. Dezember 2008 — Es ist seltsam, keine Ahnung ob es immer der selber ist oder ob die Menschen sensibler werden: Bei mir mehren sich zunehmend An…

Google StreetView kein Fall für die Datenschützer?

medien-gerecht | 25. Februar 2010Google hat beim Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dabei sollte d…

Anspruchsgrundlagen im Datenschutz: Kein Lotto spielen!

Datenschutzbeauftragter Online | 27. August 2008 — Zunehmend stelle ich fest, dass das Thema Datenschutz auch Rechtsanwälte beschäftigt: Man möchte eine Auskunft haben, will die …

Lettershop-verfahren: Richtig widersprechen

Datenschutzbeauftragter Online | 17. August 2008 — Ein kurzer Praxis-Hinweis: Es ist durchaus üblich, dass man (unverlangte) Werbung von einer Firma erhält, die aber die Datensät…

Nachtrag: TMG ist Spezialgesetz gegenüber BDSG

Datenschutzbeauftragter Online | 30. November 2009 — Ich hatte vor kurzem eine kleine Diskussion losgetreten, als ich erklärt hatte, das TMG wäre ein Spezialgesetz gegenüber dem BD…

EU Datenschutz VO (Entwurf) ggü. BDSG - Synopse

beck-blog | 16. Februar 2012 — Lesenswert - und deshalb hier ein Querverweis: Prof Hoeren und Dr. Burger haben dankenswerterweise eine erste Synopse der Reg…

Deutsches Datenschutzrecht findet bei Speicherung auf ausländischen Servern Anwendung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 25. November 2011 — Das OLG Hamburg (7 U 134/10) hat festgestellt: Nach § 1 Abs. 5 Satz 2 BDSG finden die Bestimmungen des BDSG Anwendung, …

Sämtliche Verträge im Internet ohne entsprechende datenschutzrechtliche Legitimierung?

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 29. Dezember 2010 — Harte Worte finden Prof. Nord und RA Manzel in der NJW 52/2010 (S. 3756ff.) in ihrem Fazit zum Thema “Datenschutzerklärungen – …

Rechtsdurchsetzung: Neue Herausforderungen für Juristen am Beispiel Duisburg & Loveparade Rechtsanwalt Ferner - Strafrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht - Städteregion Aachen

Natürlich ist es ein relativ alter Hut, der unter Kennern nur ein müdes Lächerln hervorruft, aber wie das aktuelle Beispiel zeigt, gibt es genügend | Rechtsanwalt Ferner - Alsdorf, Aachen